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Was ist die Anzeigepflichtverletzung?

Anzeigepflichtverletzung in der Versicherung: was sie ist, wann der Versicherer zurücktreten darf und wie man sie vermeidet.

Einfach erklärt

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, stellt Ihnen der Versicherer Fragen — zum Beispiel über Ihre Gesundheit, Ihr Haus oder Ihr Auto. Sie müssen diese Fragen ehrlich und vollständig beantworten. Das nennt man Anzeigepflicht.

Eine Anzeigepflichtverletzung passiert, wenn Sie etwas Wichtiges verschweigen oder falsch angeben. Zum Beispiel: Sie verschweigen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass Sie wegen Rückenschmerzen beim Arzt waren. Oder Sie geben bei der Kfz-Versicherung an, das Auto stehe in einer Garage, obwohl es auf der Straße parkt.

Das Problem: Wenn der Versicherer das später herausfindet — und er findet es fast immer heraus — kann er den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten. Im schlimmsten Fall zahlt er gar nicht, obwohl Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben.

Fachliche Definition

Definition

Die Anzeigepflichtverletzung (§§ 19-22 VVG) liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss gefahrerhebliche Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, nicht oder falsch anzeigt.

Rechtsgrundlage

  • § 19 VVG — Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
  • § 20 VVG — Vertreterverhalten
  • § 21 VVG — Ausübung der Rechte des Versicherers
  • § 22 VVG — Arglistige Täuschung
  • BGH IV ZR 306/14 — Spontane Anzeigepflicht bei offensichtlich gefahrerheblichen Umständen

Rechtsfolgen

VerschuldensgradFristRechtsfolge
Arglist (§ 22 VVG)10 JahreAnfechtung, kein Versicherungsschutz
Vorsatz (§ 21 Abs. 2 VVG)5 JahreRücktritt, Leistungsfreiheit
Grobe Fahrlässigkeit5 JahreRücktritt, quotale Leistungskürzung
Einfache Fahrlässigkeit1 MonatKündigung oder Vertragsanpassung
SchuldlosKein Rücktritt möglich

Praxisrelevanz

Der Versicherer darf nur nach Umständen fragen, die für seine Risikobewertung erheblich sind. Spontane Anzeigepflichten (ohne Frage des Versicherers) bestehen nur bei offensichtlich gefahrerheblichen Umständen. Die Beweislast für die Verletzung und den Verschuldensgrad liegt beim Versicherer.

Häufige Fehler

  • Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantworten statt Arztunterlagen zu prüfen
  • Den Makler die Gesundheitsfragen ausfüllen lassen — er kennt die Krankengeschichte nicht
  • "Kleinigkeiten" verschweigen, die der Versicherer als erheblich einstuft (z.B. Physiotherapie wegen Rückenschmerzen)

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

anzeigepflichtverletzunganzeigepflicht versicherung§ 19 vvgvorvertragliche anzeigepflichtgesundheitsfragen versicherung

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