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Was ist der Versicherungsombudsmann?

Der Versicherungsombudsmann schlichtet Streit zwischen Kunden und Versicherern — kostenlos, unabhängig und bei kleinen Beträgen bindend.

Einfach erklärt

Wenn Sie Streit mit Ihrer Versicherung haben — zum Beispiel weil sie einen Schaden nicht zahlen will — können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Das ist eine unabhängige Stelle, die zwischen Ihnen und der Versicherung vermittelt.

Stellen Sie es sich wie einen Schiedsrichter vor, den Sie kostenlos anrufen können. Er schaut sich den Fall an, hört beide Seiten und trifft eine Entscheidung. Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist diese Entscheidung für die Versicherung bindend — sie muss sich daran halten. Sie selbst aber nicht: Wenn Ihnen das Ergebnis nicht passt, können Sie immer noch vor Gericht gehen.

Der große Vorteil: Es kostet Sie nichts. Kein Anwalt, keine Gerichtsgebühren. Die Bearbeitung dauert im Schnitt drei bis vier Monate — schneller als jedes Gericht.

Fachliche Definition

Definition

Der Versicherungsombudsmann ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Er wurde 2001 auf Initiative des GDV als privatrechtlich organisierte, unabhängige Schlichtungsinstanz eingerichtet.

Rechtsgrundlage

  • § 214 VVG — Verbraucherstreitbeilegung in Versicherungssachen
  • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) — Allgemeiner Rahmen
  • Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns — Detailregelungen

Zuständigkeit

  • Zuständig für: Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen, die dem Ombudsmann-Verein angeschlossen sind (ca. 95 % aller deutschen Versicherer)
  • Nicht zuständig für: Private Kranken- und Pflegeversicherung (eigener Ombudsmann: PKV-Ombudsmann), Streitigkeiten zwischen Vermittlern und Versicherern

Verfahren

StreitwertWirkung der Entscheidung
Bis 10.000 EuroBindend für den Versicherer, nicht für den Verbraucher
10.000 bis 100.000 EuroEmpfehlung (nicht bindend)
Über 100.000 EuroNicht zuständig
Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei. Die Versicherer finanzieren die Schlichtungsstelle über Mitgliedsbeiträge. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 3-4 Monate. Jährlich ca. 15.000-18.000 Beschwerden.

Praxisrelevanz

Für Makler relevant: Kunden auf die Möglichkeit der Ombudsmann-Beschwerde hinweisen, bevor sie teure Anwälte beauftragen. Besonders bei kleineren Streitwerten ist das Ombudsmann-Verfahren fast immer der bessere Weg.

Häufige Fehler

  • Direkt klagen, ohne das kostenlose Schlichtungsverfahren zu versuchen
  • PKV-Streitigkeiten beim falschen Ombudsmann einreichen
  • Die 3-Monats-Frist zur Stellungnahme versäumen und damit den Anspruch gefährden

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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