Definition
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die deutsche Allfinanzaufsichtsbehörde mit Sitz in Bonn und Frankfurt. Sie beaufsichtigt Banken, Versicherer, Wertpapierhandel und sonstige Finanzdienstleister.
Rechtsgrundlage
- FinDAG — Gesetz über die BaFin
- VAG — Versicherungsaufsichtsgesetz
- GewO §§ 34d-34e — Gewerberechtliche Erlaubnispflicht (IHK-Zuständigkeit, BaFin-Aufsicht über Versicherer)
Praxisrelevanz
Aufgaben im Versicherungsbereich: Beaufsichtigung der Solvabilität von Versicherern, Genehmigung von AVB bei Pflichtversicherungen, Verbraucherschutz (Beschwerdemanagement), Marktuntersuchungen, Sanktionen bei Verstößen. Die BaFin hat kein individuelles Schlichtungsmandat — für Einzelstreitigkeiten ist der Versicherungsombudsmann zuständig.
Häufige Fehler
- Glauben, die BaFin könne individuelle Schadensersatzansprüche durchsetzen — sie ist Aufsichtsbehörde, kein Gericht
- BaFin-Beschwerden mit Ombudsmann-Schlichtung verwechseln — verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Rechtsfolgen