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Was ist die Erstinformation?

Die Erstinformation ist die Pflichtmitteilung eines Versicherungsvermittlers beim ersten Kundenkontakt — einfach erklärt mit Checkliste.

Einfach erklärt

Wenn ein Handwerker an Ihrer Tür klingelt und Ihnen neue Fenster verkaufen will, fragen Sie: Wer sind Sie? Für welche Firma arbeiten Sie? Und wer zahlt Sie eigentlich — ich oder der Fensterhersteller? Berechtigte Fragen.

Die Erstinformation ist genau das für Versicherungsvermittler. Bevor überhaupt über Versicherungen gesprochen wird, muss der Vermittler seine Visitenkarte auf den Tisch legen — bildlich gesprochen. Wer ist er? Makler oder Vertreter? Für welche Firmen arbeitet er? Wie wird er bezahlt? Und wo kann man sich über ihn beschweren?

Das klingt selbstverständlich, aber vor 2007 war es das nicht. Damals konnte ein Versicherungsvertreter einfach behaupten, er sei ein unabhängiger Berater. Die Erstinformation hat dem ein Ende gesetzt.

Fachliche Definition

Definition

Die Erstinformation (auch Statusmitteilung) ist die gesetzlich vorgeschriebene Information, die ein Versicherungsvermittler dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt unaufgefordert mitteilen muss. Sie umfasst Status, Identität, Vergütung und Beschwerdemöglichkeiten.

Rechtsgrundlage

  • § 15 VersVermV — Informationspflichten bei erstem Kontakt
  • § 11 VersVermV — Inhalt der Statusinformation
  • § 34d GewO — Registrierungspflicht im Vermittlerregister
  • Art. 18, 19 IDD — EU-Vorgaben zur vorvertraglichen Information

Praxisrelevanz

Die Erstinformation muss enthalten:

  1. 1Name und Anschrift des Vermittlers
  2. 2Registriernummer im Vermittlerregister und Zugangsweg (www.vermittlerregister.info)
  3. 3Status — Versicherungsmakler, -vertreter, -berater
  4. 4Art der Vergütung — Provision, Honorar, Courtage
  5. 5Beschwerdestellen — Versicherungsombudsmann, BaFin, zuständige IHK
  6. 6Beteiligungen — an Versicherungsunternehmen oder umgekehrt (ab 10 %)

Vergleich

InformationErstinformationBeratungsprotokollProduktinformationsblatt
ZeitpunktVor erstem KontaktNach BeratungVor Vertragsschluss
InhaltVermittlerstatusBeratungsinhaltProdukteigenschaften
AuslöserErster KontaktBeratungsgesprächProduktangebot

Praxisbeispiel

Maklerin Berger hat einen neuen Kunden über eine Empfehlung erhalten. Beim ersten Telefonat bespricht sie direkt eine Kfz-Versicherung, ohne die Erstinformation übermittelt zu haben. Ein Wettbewerber erfährt davon und mahnt sie ab — Kosten: 1.800 € Anwaltsgebühren plus Unterlassungserklärung. Die Erstinformation hätte eine E-Mail mit PDF-Anhang gekostet.

Häufige Fehler

  • Erstinformation nur auf der Website — Reicht nicht aus. Sie muss dem Kunden aktiv übermittelt werden, nicht nur abrufbar sein.
  • Veraltete Registriernummer — Bei Umfirmierungen oder Standortwechsel muss die Erstinformation aktualisiert werden.
  • Keine Erstinformation bei Bestandskunden — Auch langjährige Kunden haben ein Recht darauf, insbesondere wenn sich der Status geändert hat.

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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