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Was ist die Dokumentationspflicht?

Die Dokumentationspflicht verpflichtet Versicherungsvermittler zur schriftlichen Festhaltung jeder Beratung — § 61 VVG einfach erklärt.

Einfach erklärt

Kennen Sie das: Sie rufen bei einer Hotline an, und die Stimme sagt "Dieses Gespräch wird zu Qualitätszwecken aufgezeichnet"? Bei Versicherungen ist es ähnlich — nur dass nicht aufgenommen wird, sondern aufgeschrieben.

Die Dokumentationspflicht bedeutet: Wer Versicherungen verkauft oder empfiehlt, muss hinterher aufschreiben, was besprochen wurde. Nicht aus Spaß an Bürokratie, sondern damit später niemand sagen kann "Das hat mir keiner gesagt."

Für Sie als Kunde ist das gut — denn wenn mal was schiefläuft, gibt es einen Beweis dafür, was vereinbart wurde. Und für den Makler ist es eine Absicherung, dass er seinen Job richtig gemacht hat.

Fachliche Definition

Definition

Die Dokumentationspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung von Versicherungsvermittlern und -beratern, den Inhalt und das Ergebnis von Beratungsgesprächen schriftlich festzuhalten und dem Kunden zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

  • § 61 Abs. 1 VVG — Pflicht zur Dokumentation von Wünschen, Bedürfnissen und erteiltem Rat
  • § 62 VVG — Form und Zeitpunkt der Übermittlung
  • § 6 Abs. 1 VVG — Beratungspflicht der Versicherer
  • § 34d GewO — Erlaubnispflicht und Berufspflichten
  • Art. 20 Abs. 1 IDD — EU-weite Dokumentationsanforderungen

Praxisrelevanz

Die Dokumentation muss vor Vertragsschluss erfolgen und dem Kunden in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Das Protokoll muss individuell sein — pauschale Textbausteine reichen nicht aus.

Bei Verstößen drohen:

  • Schadensersatzansprüche des Kunden
  • Widerruf der Erlaubnis nach § 34d GewO durch die IHK
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände

Vergleich

AspektDokumentationspflichtInformationspflichtBeratungspflicht
WasFesthalten des BeratungsinhaltsVorab-Information des KundenInhaltliche Analyse und Empfehlung
WannWährend/nach BeratungVor BeratungsbeginnWährend des Gesprächs
Rechtsfolge bei VerstoßBeweislastumkehrSchadensersatzSchadensersatz

Praxisbeispiel

Makler Schneider berät Herrn Weber zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Weber erwähnt Rückenschmerzen, die er aber als "nicht schlimm" abtut. Schneider dokumentiert: "Vorerkrankung Rückenbeschwerden, LWS, seit 2019. Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und korrekt beantwortet." Zwei Jahre später wird der BU-Antrag wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen angefochten. Das Protokoll belegt, dass die Angaben korrekt erfasst wurden.

Häufige Fehler

  • Keine Dokumentation bei Kurzgesprächen — Auch ein Telefonat, in dem eine Empfehlung ausgesprochen wird, ist dokumentationspflichtig.
  • E-Mail statt strukturiertes Protokoll — E-Mails erfüllen zwar die Textform, aber es fehlt oft die Struktur (Wünsche, Bedürfnisse, Rat).
  • Protokoll nicht an Kunden übermittelt — Die Dokumentation muss dem Kunden zugehen, nicht nur in der Akte liegen.

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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