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Was ist die IDD (Insurance Distribution Directive)?

Die IDD (Insurance Distribution Directive) regelt EU-weit den Versicherungsvertrieb — einfach erklärt mit Pflichten für Makler.

Einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, jedes Land in Europa hätte eigene Verkehrsregeln. In Deutschland fährt man rechts, in Frankreich links, in Italien hupt man einfach. Chaos. Deshalb gibt es einheitliche Regeln. Bei Versicherungen war es ähnlich — jedes Land hatte eigene Vorschriften für den Vertrieb.

Die IDD ist eine EU-Richtlinie, die europaweit festlegt: Wer Versicherungen verkauft, muss bestimmte Spielregeln einhalten. Der Kunde muss vorher informiert werden, das Beratungsgespräch muss dokumentiert werden, und der Vermittler darf nicht einfach das verkaufen, woran er am meisten verdient.

Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Egal ob Sie in Berlin, Paris oder Mailand eine Versicherung abschließen — überall gelten ähnliche Schutzstandards. Das ist die IDD.

Fachliche Definition

Definition

Die Insurance Distribution Directive (IDD, Richtlinie (EU) 2016/97) ist eine EU-Richtlinie, die seit dem 1. Oktober 2018 einheitliche Mindeststandards für den Versicherungsvertrieb in allen EU-Mitgliedsstaaten festlegt. Sie ersetzt die frühere Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD).

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie (EU) 2016/97 — Insurance Distribution Directive
  • Umsetzung in Deutschland durch Änderungen im VVG (§§ 6, 7, 61, 62), der GewO (§ 34d) und der VersVermV
  • Ergänzt durch delegierte Verordnungen der EU-Kommission

Praxisrelevanz

Die IDD betrifft alle Vertriebskanäle — Makler, Vertreter, Banken, Vergleichsportale und die Versicherer selbst. Kernforderungen:

  • Wohlverhaltenspflichten — Ehrlich, fair und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden handeln
  • Vermeidung von Interessenkonflikten — Vergütungsmodelle offenlegen, Cross-Selling-Praktiken kontrollieren
  • Bedarfsgerechte Beratung — Produkte müssen zur Situation des Kunden passen
  • Weiterbildungspflicht — 15 Stunden pro Jahr nachweisbare Fortbildung
  • Produktüberwachung — Hersteller (Versicherer) müssen Zielmärkte definieren, Vermittler müssen sie einhalten

Vergleich

MerkmalIDD (2016/97)IMD (2002/92)
GeltungsbereichAlle VertriebskanäleNur Vermittler
DokumentationUmfassend, TextformGrundlegend
Weiterbildung15 Std./Jahr PflichtNicht geregelt
InteressenkonflikteStrenge RegelnKaum geregelt
ProduktaufsichtProduct GovernanceNicht vorgesehen

Praxisbeispiel

Ein Vergleichsportal zeigt Kfz-Versicherungen nach Preis sortiert an. Seit der IDD-Umsetzung muss das Portal offenlegen, ob die Sortierung auf Provisionsvereinbarungen basiert oder tatsächlich das günstigste Angebot oben steht. Die BaFin prüft regelmäßig, ob Portale ihre Transparenzpflichten einhalten.

Häufige Fehler

  • Weiterbildungsstunden nicht nachweisen — Die IHK kann die Erlaubnis entziehen, wenn die 15 Stunden pro Jahr nicht dokumentiert sind.
  • Vergütungsstrukturen verschweigen — Der Kunde hat ein Recht zu erfahren, wie der Vermittler vergütet wird (Provision, Honorar, Mischform).
  • Produktinformationsblatt fehlt — Vor Vertragsabschluss muss ein standardisiertes IPID (Insurance Product Information Document) ausgehändigt werden.

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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