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Was ist eine Maklervollmacht?

Die Maklervollmacht berechtigt einen Versicherungsmakler, im Namen des Kunden zu handeln — Definition, Umfang und typische Fehler.

Einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Haus kaufen, haben aber keine Zeit für Besichtigungen, Verhandlungen und Papierkram. Also beauftragen Sie jemanden: "Suchen Sie mir das beste Haus und verhandeln Sie den Preis für mich." Sie geben der Person eine Vollmacht — sie darf in Ihrem Namen handeln.

Die Maklervollmacht funktioniert genauso. Sie sagen einem Versicherungsmakler: "Kümmern Sie sich um meine Versicherungen." Der Makler darf dann Angebote einholen, Verträge abschließen, Schäden melden und Kündigungen aussprechen — alles in Ihrem Namen.

Wichtig: Anders als beim Vertreter arbeitet der Makler für Sie, nicht für die Versicherung. Er ist Ihr Beauftragter. Die Vollmacht bestätigt das offiziell.

Fachliche Definition

Definition

Die Maklervollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, mit der ein Versicherungsnehmer einem Versicherungsmakler die Befugnis erteilt, in seinem Namen gegenüber Versicherungsunternehmen zu handeln. Sie bildet zusammen mit dem Maklervertrag die rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehung.

Rechtsgrundlage

  • § 164 ff. BGB — Allgemeine Vorschriften zur Stellvertretung
  • § 59 VVG — Definition des Versicherungsmaklers
  • § 60 VVG — Pflicht zur Marktuntersuchung
  • Sachwalterrechtsprechung des BGH — Besondere Treuepflicht des Maklers

Praxisrelevanz

Die Maklervollmacht berechtigt typischerweise zu:

  • Einholung und Vergleich von Angeboten
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Entgegennahme von Versicherungsscheinen und Korrespondenz
  • Schadenmeldung und Begleitung der Schadenregulierung
  • Verwaltung des gesamten Versicherungsbestands
Die Vollmacht kann als Einzelvollmacht (für bestimmte Sparten) oder Generalvollmacht (für alle Versicherungen) erteilt werden.

Vergleich

MerkmalMaklervollmachtMaklermandatBeratungsvertrag
Rechtliche WirkungVertretungsmachtSchuldrechtliche PflichtenBeratungspflicht
Gegenüber DrittenJa (Außenwirkung)Nein (nur intern)Nein
KündigungJederzeit widerrufbarNach VereinbarungNach Vereinbarung

Praxisbeispiel

Makler Hartmann betreut die Gastronomiekette "Zur goldenen Gans". Die Maklervollmacht deckt alle Sparten ab — Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung. Als in einer Filiale ein Wasserschaden entsteht, meldet Hartmann den Schaden, beauftragt den Gutachter und verhandelt mit dem Versicherer — alles auf Basis der Vollmacht, ohne dass der Geschäftsführer selbst aktiv werden muss.

Häufige Fehler

  • Vollmacht zu weit gefasst — Eine Generalvollmacht ohne Einschränkungen kann dazu führen, dass der Makler Verträge abschließt, die der Kunde gar nicht wollte.
  • Widerrufsrecht nicht beachten — Der Kunde kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Makler muss dann sofort alle Handlungen einstellen.
  • Keine Aktualisierung bei Maklerwechsel — Wechselt der Kunde den Makler, muss die alte Vollmacht widerrufen und eine neue erteilt werden.

Verwandte Begriffe

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