Definition
Die Sachwalterstellung beschreibt die besondere Treuepflicht eines Versicherungsmaklers gegenüber seinem Kunden. Der BGH hat diese Position in ständiger Rechtsprechung konkretisiert: Der Makler ist "treuhänderähnlicher Sachwalter" des Versicherungsnehmers.
Rechtsgrundlage
- BGH-Rechtsprechung — Grundsatzentscheidung BGHZ 94, 356 (ständige Rspr.)
- § 59 Abs. 3 VVG — Makler als Sachwalter des Versicherungsnehmers
- § 60 VVG — Pflicht zur hinreichenden Marktuntersuchung
- § 61 VVG — Beratungs- und Dokumentationspflicht
Praxisrelevanz
Aus der Sachwalterstellung ergeben sich weitreichende Pflichten:
- Marktanalyse — Hinreichende Zahl von Angeboten prüfen (§ 60 VVG)
- Aufklärung — Über Deckungslücken, Risiken und Ausschlüsse informieren
- Überwachung — Bestehende Verträge laufend auf Aktualität prüfen
- Schadenmanagement — Im Schadenfall die Interessen des Kunden vertreten
- Warnpflicht — Vor nachteiligen Entscheidungen des Kunden warnen
Vergleich
| Pflicht | Makler (Sachwalter) | Vertreter | Berater (§ 34e GewO) |
|---|---|---|---|
| Marktuntersuchung | Ja (hinreichend) | Nein (nur eigenes Unternehmen) | Ja (umfassend) |
| Treuepflicht | Gegenüber Kunde | Gegenüber Versicherer | Gegenüber Kunde |
| Vergütung | Courtage vom Versicherer | Provision vom Versicherer | Honorar vom Kunden |
| Haftung | Streng (Fachmann) | Begrenzt | Streng (Fachmann) |
Praxisbeispiel
Das OLG Düsseldorf verurteilte einen Makler zu 340.000 € Schadensersatz, weil er die Betriebsunterbrechungsversicherung eines Produktionsbetriebs nicht an die gestiegene Umsatzentwicklung angepasst hatte. Das Gericht: "Als Sachwalter hätte der Makler die Unterversicherung erkennen und den Kunden informieren müssen."
Häufige Fehler
- Bestandspflege vernachlässigen — Die Sachwalterstellung endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Laufende Überprüfung ist Pflicht.
- Deckungslücken nicht ansprechen — Wenn erkennbar Risiken nicht versichert sind, muss der Makler aktiv darauf hinweisen.
- Nur ein Angebot einholen — "Hinreichende Marktuntersuchung" bedeutet: mehrere Anbieter vergleichen, nicht nur den Haustarif.