Definition
Die Nachversicherungsgarantie (auch: Erhöhungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung) ist eine vertragliche Klausel in Personen- und Lebensversicherungen, die dem Versicherungsnehmer das Recht einräumt, die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen.
Rechtsgrundlage
Die Nachversicherungsgarantie ist keine gesetzliche Regelung, sondern ein vertraglicher Bestandteil der AVB. Sie wird von den Versicherern individuell ausgestaltet.
Typische Anlässe
- Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Immobilienerwerb (Eigennutzung)
- Erhebliche Gehaltssteigerung (z.B. Beförderung)
- Aufnahme einer Selbstständigkeit
- Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung
Typische Bedingungen
- Erhöhung meist begrenzt auf einen Prozentsatz der ursprünglichen Versicherungssumme (z.B. 50 % oder Verdoppelung)
- Anlass muss innerhalb einer bestimmten Frist nachgewiesen werden (meist 6-12 Monate)
- Häufig ist ein Höchsteintrittsalter festgelegt (z.B. bis 45 oder 50 Jahre)
- Die erhöhte Absicherung wird zum dann gültigen Alter des Versicherungsnehmers kalkuliert (höherer Beitrag)
Praxisrelevanz
Für junge Kunden mit Entwicklungspotenzial ist die Nachversicherungsgarantie ein entscheidendes Auswahlkriterium. Ein BU-Vertrag ohne Nachversicherungsgarantie kann sich als Sackgasse erweisen: Wenn der Kunde mit 35 eine Familie gründet und seine BU-Rente erhöhen will, aber inzwischen gesundheitliche Einschränkungen hat, bekommt er ohne Garantie entweder gar keine Erhöhung oder nur zu schlechten Bedingungen.
Häufige Fehler
- Einen Tarif ohne Nachversicherungsgarantie wählen, weil er 10 Euro im Monat günstiger ist
- Die Frist für die anlassbezogene Erhöhung versäumen (Kind geboren, aber erst 14 Monate später die Erhöhung beantragt)
- Nicht dokumentieren, dass der Kunde über die Nachversicherungsgarantie informiert wurde — bei Fehlen im Protokoll droht Maklerhaftung