Definition
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Versicherer für eine Vielzahl von Verträgen verwendet. Sie regeln den Umfang des Versicherungsschutzes, Rechte und Pflichten beider Parteien.
Rechtsgrundlage
- §§ 305-310 BGB — Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- § 7 VVG — Informationspflicht über AVB vor Vertragsschluss
- § 32 VVG — Verbot abweichender AGB zu Lasten des VN
Praxisrelevanz
Aufbau: Allgemeine Bedingungen (z.B. AHB, AKB, VHB) → Besondere Bedingungen → Klauseln → Individuelle Vereinbarungen. Individuelle Abreden gehen immer vor AVB. Unklarheiten gehen zu Lasten des Versicherers (contra-proferentem-Regel, § 305c Abs. 2 BGB). Der Makler muss die AVB kennen und dem Kunden erklären.
Häufige Fehler
- Ausschlüsse nicht erklären — der Kunde erfährt erst im Schadenfall, was nicht versichert ist
- Alte Bedingungswerke nicht aktualisieren — neuere AVB bieten oft besseren Schutz