Definition
Obliegenheiten sind vertragliche Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die er vor, während und nach dem Versicherungsfall einhalten muss. Bei Verletzung droht Leistungsfreiheit oder -kürzung des Versicherers.
Rechtsgrundlage
- § 28 VVG — Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung
- § 30 VVG — Anzeigepflicht nach Versicherungsfall
- § 82 VVG — Schadenminderungspflicht
- § 23-27 VVG — Gefahrerhöhung als besondere Obliegenheit
Praxisrelevanz
Kategorien: Vorvertragliche Obliegenheiten (wahrheitsgemäße Angaben bei Antragstellung), vertragliche Obliegenheiten (laufende Pflichten wie Anzeige von Gefahrerhöhungen), Obliegenheiten im Schadenfall (Meldung, Mitwirkung, Schadenminderung). Bei grob fahrlässiger Verletzung: Kürzung je nach Schwere. Bei Vorsatz: vollständige Leistungsfreiheit.
Häufige Fehler
- Kunden kennen ihre Obliegenheiten nicht — Makler muss sie bei Vertragsabschluss erklären
- Gefahrerhöhung nicht anzeigen (z.B. Umbau im Haus, neues Gewerbe im Gebäude)