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Was sind Obliegenheiten?

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers — bei Verletzung droht Leistungskürzung nach § 28 VVG.

Einfach erklärt

Ihre Wohnung ist gegen Einbruch versichert. Aber wenn Sie jeden Abend die Haustür offenstehen lassen und dann ausgeraubt werden — zahlt die Versicherung nicht. Warum? Weil Sie Ihre Pflicht verletzt haben, Türen zu verschließen. Das ist eine Obliegenheit.

Obliegenheiten sind die Spielregeln, an die Sie sich halten müssen, damit Ihr Versicherungsschutz funktioniert. Schaden sofort melden, bei Krankheit zum Arzt gehen, das Auto nicht betrunken fahren. Klingt nach gesundem Menschenverstand? Ist es meistens auch.

Aber Vorsicht: In den Versicherungsbedingungen stehen oft Obliegenheiten, an die niemand denkt. Wer weiß schon, dass man einen Wasserschaden sofort melden muss, auch wenn es nur ein tropfender Hahn ist?

Fachliche Definition

Definition

Obliegenheiten sind vertragliche Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die er vor, während und nach dem Versicherungsfall einhalten muss. Bei Verletzung droht Leistungsfreiheit oder -kürzung des Versicherers.

Rechtsgrundlage

  • § 28 VVG — Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung
  • § 30 VVG — Anzeigepflicht nach Versicherungsfall
  • § 82 VVG — Schadenminderungspflicht
  • § 23-27 VVG — Gefahrerhöhung als besondere Obliegenheit

Praxisrelevanz

Kategorien: Vorvertragliche Obliegenheiten (wahrheitsgemäße Angaben bei Antragstellung), vertragliche Obliegenheiten (laufende Pflichten wie Anzeige von Gefahrerhöhungen), Obliegenheiten im Schadenfall (Meldung, Mitwirkung, Schadenminderung). Bei grob fahrlässiger Verletzung: Kürzung je nach Schwere. Bei Vorsatz: vollständige Leistungsfreiheit.

Häufige Fehler

  • Kunden kennen ihre Obliegenheiten nicht — Makler muss sie bei Vertragsabschluss erklären
  • Gefahrerhöhung nicht anzeigen (z.B. Umbau im Haus, neues Gewerbe im Gebäude)

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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