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Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG — warum ehrliche Angaben bei der Antragstellung überlebenswichtig sind.

Einfach erklärt

Wenn Sie zur Blutspende gehen, werden Sie vorher gefragt: Waren Sie kürzlich im Ausland? Nehmen Sie Medikamente? Hatten Sie eine OP? Die Antworten sind lebenswichtig — für den, der Ihr Blut bekommt.

Ähnlich läuft es bei Versicherungen. Bevor die Versicherung Sie aufnimmt, stellt sie Fragen: Zu Ihrer Gesundheit, zu Vorschäden, zu besonderen Risiken. Diese Fragen müssen Sie ehrlich beantworten. Das ist die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Schummeln rächt sich. Die Versicherung kann den Vertrag anfechten — auch Jahre später. Dann haben Sie jahrelang Prämien gezahlt und stehen im Schadenfall ohne Schutz da.

Fachliche Definition

Definition

Die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG) verpflichtet den Versicherungsnehmer, alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

  • § 19 VVG — Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
  • § 21 VVG — Ausübungsfristen für den Versicherer
  • § 22 VVG — Arglistanfechtung
  • § 123 BGB — Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Praxisrelevanz

Der Versicherer darf nur nach Umständen fragen, die er in Textform stellt — mündliche Fragen lösen keine Anzeigepflicht aus. Rechtsfolgen bei Verletzung: Rücktritt (bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit), Vertragsanpassung (bei einfacher Fahrlässigkeit), Anfechtung (bei Arglist, auch nach 10+ Jahren). Häufigster Fall: verschwiegene Vorerkrankungen bei BU und PKV.

Häufige Fehler

  • Gesundheitsfragen bagatellisieren — "Das war doch nur Rückenschmerzen" kann zur Anfechtung führen
  • Makler füllt den Antrag allein aus — der Kunde muss die Angaben persönlich bestätigen

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

vorvertragliche anzeigepflichtanzeigepflicht versicherung§ 19 vvggesundheitsfragen versicherunganzeigepflichtverletzung

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