Definition
Das Produktinformationsblatt (IPID — Insurance Product Information Document) ist ein standardisiertes, maximal zweiseitiges Informationsdokument, das die wesentlichen Eigenschaften eines Versicherungsprodukts in verständlicher Sprache zusammenfasst.
Rechtsgrundlage
- Art. 20 Abs. 8 IDD — EU-Pflicht zum IPID
- § 4 VVG-InfoV — Nationale Umsetzung
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/1469 — Standardformat
Praxisrelevanz
Pflichtinhalte: Art der Versicherung, Zusammenfassung des Versicherungsschutzes, Hauptausschlüsse, Deckungsumfang, Pflichten des VN, Laufzeit, Zahlungsmodalitäten. Format: EU-weit einheitlich mit standardisierten Symbolen. Muss vor Vertragsabschluss in Textform übermittelt werden. Gilt für alle Nichtlebensversicherungen — für Lebensversicherungen gibt es das Basisinformationsblatt (BIB/KID).
Häufige Fehler
- IPID nicht aushändigen — Verstoß gegen die IDD mit möglichen Sanktionen
- IPID mit den AVB verwechseln — das IPID ist eine Zusammenfassung, keine vollständige Vertragsgrundlage