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Was ist ein Produktinformationsblatt (IPID)?

Das Produktinformationsblatt (IPID) fasst auf zwei Seiten zusammen was eine Versicherung leistet und was nicht — EU-Pflicht seit 2018.

Einfach erklärt

Kennen Sie die Nährwerttabelle auf Lebensmitteln? Kalorien, Fett, Zucker — alles auf einen Blick. Das Produktinformationsblatt ist die Nährwerttabelle für Versicherungen.

Auf maximal zwei Seiten steht alles Wichtige: Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Wie hoch ist die Prämie? Was muss ich im Schadenfall tun? Welche Ausschlüsse gibt es? Kurz, knapp und verständlich — kein Juristendeutsch.

Jeder Versicherer muss dieses Blatt erstellen und Ihnen vor Vertragsschluss aushändigen. Wenn Sie es nicht bekommen haben, hat jemand seine Pflicht verletzt.

Fachliche Definition

Definition

Das Produktinformationsblatt (IPID — Insurance Product Information Document) ist ein standardisiertes, maximal zweiseitiges Informationsdokument, das die wesentlichen Eigenschaften eines Versicherungsprodukts in verständlicher Sprache zusammenfasst.

Rechtsgrundlage

  • Art. 20 Abs. 8 IDD — EU-Pflicht zum IPID
  • § 4 VVG-InfoV — Nationale Umsetzung
  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1469 — Standardformat

Praxisrelevanz

Pflichtinhalte: Art der Versicherung, Zusammenfassung des Versicherungsschutzes, Hauptausschlüsse, Deckungsumfang, Pflichten des VN, Laufzeit, Zahlungsmodalitäten. Format: EU-weit einheitlich mit standardisierten Symbolen. Muss vor Vertragsabschluss in Textform übermittelt werden. Gilt für alle Nichtlebensversicherungen — für Lebensversicherungen gibt es das Basisinformationsblatt (BIB/KID).

Häufige Fehler

  • IPID nicht aushändigen — Verstoß gegen die IDD mit möglichen Sanktionen
  • IPID mit den AVB verwechseln — das IPID ist eine Zusammenfassung, keine vollständige Vertragsgrundlage

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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