Definition
Eine Deckungslücke (auch: Versicherungslücke) ist ein nicht oder unzureichend versichertes Risiko im Versicherungsportfolio eines Versicherungsnehmers. Sie entsteht durch fehlende Verträge, zu niedrige Versicherungssummen oder unpassende Bedingungswerke.
Rechtsgrundlage
- § 61 VVG — Makler muss erkennbare Deckungslücken ansprechen
- BGH-Rechtsprechung — Hinweispflicht des Maklers bei erkennbaren Lücken
Praxisrelevanz
Häufige Deckungslücken: fehlender Elementarschutz, zu niedrige Deckungssummen in der Haftpflicht, keine Betriebsunterbrechungsversicherung, fehlende Cyberversicherung, Unterversicherung bei Gebäuden durch veraltete Wertermittlung. Der Makler haftet, wenn er eine erkennbare Lücke nicht anspricht.
Häufige Fehler
- Deckungslücken nur bei Neuverträgen prüfen, nicht bei Bestandsverträgen
- Ausschlüsse in den AVB nicht erklären — der Kunde weiß nicht, was nicht versichert ist