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Was ist eine Deckungslücke?

Eine Deckungslücke ist ein unzureichend versichertes Risiko — wie Makler sie erkennen und warum sie dafür haften können.

Einfach erklärt

Sie haben einen Regenschirm dabei — aber er hat ein Loch. Es regnet, und genau durch dieses Loch werden Sie nass. Der Rest bleibt trocken, aber die eine Stelle, die nicht geschützt ist, reicht aus, um Ärger zu machen.

Eine Deckungslücke ist das Loch im Versicherungsschirm. Sie haben eine Versicherung, aber sie deckt nicht alles ab, was passieren könnte. Vielleicht fehlt der Elementarschutz bei der Wohngebäudeversicherung. Oder die Betriebshaftpflicht schließt Cyberschäden aus. Oder die Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine abstrakte Verweisung.

Das Tückische: Die meisten Menschen entdecken ihre Deckungslücke erst, wenn der Schaden da ist. Dann ist es zu spät. Der Makler muss sie vorher finden.

Fachliche Definition

Definition

Eine Deckungslücke (auch: Versicherungslücke) ist ein nicht oder unzureichend versichertes Risiko im Versicherungsportfolio eines Versicherungsnehmers. Sie entsteht durch fehlende Verträge, zu niedrige Versicherungssummen oder unpassende Bedingungswerke.

Rechtsgrundlage

  • § 61 VVG — Makler muss erkennbare Deckungslücken ansprechen
  • BGH-Rechtsprechung — Hinweispflicht des Maklers bei erkennbaren Lücken

Praxisrelevanz

Häufige Deckungslücken: fehlender Elementarschutz, zu niedrige Deckungssummen in der Haftpflicht, keine Betriebsunterbrechungsversicherung, fehlende Cyberversicherung, Unterversicherung bei Gebäuden durch veraltete Wertermittlung. Der Makler haftet, wenn er eine erkennbare Lücke nicht anspricht.

Häufige Fehler

  • Deckungslücken nur bei Neuverträgen prüfen, nicht bei Bestandsverträgen
  • Ausschlüsse in den AVB nicht erklären — der Kunde weiß nicht, was nicht versichert ist

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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