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Was ist eine Unterversicherung?

Unterversicherung entsteht wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist — dann zahlt der Versicherer nur anteilig nach § 75 VVG.

Einfach erklärt

Sie versichern Ihren Hausrat für 20.000 €, obwohl Möbel, Elektronik und Kleidung zusammen 60.000 € wert sind. Dann brennt es. Die Versicherung zahlt — aber nur ein Drittel des Schadens. Nicht weil sie gemein ist, sondern weil Sie nur ein Drittel versichert haben.

Das ist Unterversicherung: Die Versicherungssumme ist niedriger als der tatsächliche Wert. Bei einem Totalschaden bekommen Sie nicht den vollen Betrag. Und bei einem Teilschaden wird proportional gekürzt — auch bei 5.000 € Schaden zahlt die Versicherung nur 1.667 €.

Die gute Nachricht: Viele Versicherungen bieten einen "Unterversicherungsverzicht" an. Damit wird bei einem Schaden nicht geprüft, ob unterversichert ist. Aber die Versicherungssumme muss trotzdem einigermaßen stimmen.

Fachliche Definition

Definition

Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens. Der Versicherer leistet dann nur anteilig (§ 75 VVG).

Rechtsgrundlage

  • § 75 VVG — Proportionale Kürzung bei Unterversicherung
  • § 76 VVG — Taxierte Police (Ausnahme)
  • § 56 VVG — Überversicherung als Gegenstück

Praxisrelevanz

Formel: Entschädigung = (Versicherungssumme / Versicherungswert) × Schaden. Besonders häufig bei: Wohngebäuden (veraltete Wertermittlung), Hausrat (unterschätzter Wert), Betriebsinhaltsversicherungen (wachsender Warenbestand). Viele Versicherer bieten den Unterversicherungsverzicht gegen Aufpreis an.

Häufige Fehler

  • Versicherungssummen über Jahre nicht anpassen — Inflation und Wertsteigerung führen schleichend zur Unterversicherung
  • Beim Hausbau Eigenleistungen nicht in den Gebäudewert einrechnen

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

unterversicherungunterversicherung versicherung§ 75 vvgunterversicherungsverzichtversicherungssumme zu niedrig

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