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Was ist eine Überversicherung?

Überversicherung bedeutet eine zu hohe Versicherungssumme — warum das Geld kostet aber keinen Mehrschutz bringt, erklärt nach § 74 VVG.

Einfach erklärt

Ihr Auto ist 15.000 € wert, aber Sie versichern es für 50.000 €. Nach einem Totalschaden bekommen Sie trotzdem nur 15.000 € — den tatsächlichen Wert. Die höhere Prämie haben Sie umsonst bezahlt.

Überversicherung ist wie ein zu großer Regenschirm: Er schützt nicht besser, ist aber schwerer zu tragen. Sie zahlen mehr Prämie, bekommen aber nicht mehr Leistung. Versicherungen ersetzen den Schaden — sie machen niemanden reicher als vorher.

Das Prinzip dahinter heißt "Bereicherungsverbot": Niemand soll an einem Versicherungsfall verdienen. Deshalb zahlt die Versicherung maximal den tatsächlichen Wert, egal wie hoch die Versicherungssumme ist.

Fachliche Definition

Definition

Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den tatsächlichen Versicherungswert übersteigt. Gemäß § 74 VVG ist der Versicherer nicht zur Leistung über den Versicherungswert hinaus verpflichtet.

Rechtsgrundlage

  • § 74 VVG — Rechtsfolge der Überversicherung
  • § 51 VVG — Bereicherungsverbot in der Schadensversicherung
  • § 76 VVG — Taxierte Police als Ausnahme

Praxisrelevanz

Bei arglistiger Überversicherung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 74 Abs. 2 VVG). Häufige Ursache: Kunden schätzen Werte über, vergessen Wertminderungen oder schließen Doppelversicherungen ab. Der Makler sollte bei der Bedarfsanalyse darauf achten.

Häufige Fehler

  • Doppelversicherungen bei Paaren nicht erkennen — beide Partner haben z.B. eine Privathaftpflicht
  • Restwert von Fahrzeugen überschätzen — Zeitwert sinkt schneller als gedacht

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

überversicherungüberversicherung vvg§ 74 vvgversicherungssumme zu hochbereicherungsverbot versicherung

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