Definition
Der Versicherungswert ist der Wert des versicherten Interesses zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Er bildet die Obergrenze der Entschädigung und wird nach dem im Vertrag vereinbarten Wertmaßstab bestimmt.
Rechtsgrundlage
- § 88 VVG — Versicherungswert in der Sachversicherung
- § 89 VVG — Neuwert vs. Zeitwert
- § 76 VVG — Taxierte Police
Praxisrelevanz
Wertmaßstäbe: Neuwert (Kosten für gleichwertige Neuanschaffung), Zeitwert (Neuwert minus Alterswertminderung), Wiederbeschaffungswert (Marktpreis für gleichwertiges gebrauchtes Gut), gemeiner Wert (Verkaufswert). Bei Gebäuden: gleitende Neuwertversicherung passt die Versicherungssumme automatisch an den Baupreisindex an.
Häufige Fehler
- Neuwert und Zeitwert verwechseln — ein 20 Jahre alter Teppich hat kaum noch Zeitwert, obwohl ein neuer 3.000 € kostet
- Gebäudewert seit Jahren nicht aktualisiert — Baukostensteigerungen führen zur Unterversicherung