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Was ist der Versicherungswert?

Der Versicherungswert bestimmt die Entschädigungshöhe im Schadenfall — Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert erklärt.

Einfach erklärt

Der Versicherungswert ist die Antwort auf die Frage: Was ist die versicherte Sache wirklich wert? Nicht was Sie dafür bezahlt haben, nicht was Sie sich wünschen — sondern der objektive Wert zum Zeitpunkt des Schadens.

Bei einem 10 Jahre alten Laptop ist der Versicherungswert vielleicht nur noch 100 €, auch wenn Sie damals 1.500 € bezahlt haben. Bei einem Haus kann der Wert dagegen gestiegen sein. Alles hängt davon ab, welcher Wertmaßstab vereinbart ist: Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert.

Warum ist das wichtig? Weil der Versicherungswert bestimmt, wie viel Sie im Schadenfall bekommen. Stimmt er nicht mit der Versicherungssumme überein, gibt es Unter- oder Überversicherung.

Fachliche Definition

Definition

Der Versicherungswert ist der Wert des versicherten Interesses zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Er bildet die Obergrenze der Entschädigung und wird nach dem im Vertrag vereinbarten Wertmaßstab bestimmt.

Rechtsgrundlage

  • § 88 VVG — Versicherungswert in der Sachversicherung
  • § 89 VVG — Neuwert vs. Zeitwert
  • § 76 VVG — Taxierte Police

Praxisrelevanz

Wertmaßstäbe: Neuwert (Kosten für gleichwertige Neuanschaffung), Zeitwert (Neuwert minus Alterswertminderung), Wiederbeschaffungswert (Marktpreis für gleichwertiges gebrauchtes Gut), gemeiner Wert (Verkaufswert). Bei Gebäuden: gleitende Neuwertversicherung passt die Versicherungssumme automatisch an den Baupreisindex an.

Häufige Fehler

  • Neuwert und Zeitwert verwechseln — ein 20 Jahre alter Teppich hat kaum noch Zeitwert, obwohl ein neuer 3.000 € kostet
  • Gebäudewert seit Jahren nicht aktualisiert — Baukostensteigerungen führen zur Unterversicherung

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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