Definition
Die Versicherungsprämie (auch Beitrag) ist das Entgelt, das der Versicherungsnehmer dem Versicherer für die Übernahme des versicherten Risikos schuldet. Sie ist die Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag.
Rechtsgrundlage
- § 33 VVG — Fälligkeit der Prämie
- § 37 VVG — Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug
- § 38 VVG — Qualifizierte Mahnung und Leistungsfreiheit
Praxisrelevanz
Prämienbestandteile: Risikoprämie (erwarteter Schaden), Sicherheitszuschlag, Betriebskosten, Courtage/Provision und Versicherungssteuer. Zahlungsintervalle: jährlich (günstigster Modus), halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (Ratenzuschläge von 3-8 %). Bei Nichtzahlung: nach qualifizierter Mahnung tritt Leistungsfreiheit ein.
Häufige Fehler
- Nur die Prämie vergleichen, nicht die Leistung — das günstigste Angebot hat oft die meisten Ausschlüsse
- Zahlungsverzug ignorieren — 10 Tage nach qualifizierter Mahnung ist der Schutz weg