Definition
Courtage (auch: Maklerprovision) ist die Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherer für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrags erhält. Sie ist die übliche Vergütungsform für Makler.
Rechtsgrundlage
- § 93 HGB — Maklercourtage im Handelsrecht
- Art. 19 Abs. 1 lit. d IDD — Transparenzpflicht über Vergütungsart
- § 48b VAG — Sondervergütungsverbot
Praxisrelevanz
Courtagesätze variieren nach Sparte: Sachversicherung 10-25 % der Prämie, Lebensversicherung einmalig 25-40 Promille der Beitragssumme, Krankenversicherung 6-8 Monatsbeiträge Abschluss + laufende Bestandspflege. Die Courtage ist in der Prämie enthalten — der Kunde zahlt keinen Aufschlag. Seit der IDD muss die Vergütungsart offengelegt werden.
Häufige Fehler
- Courtageunterschiede zwischen Anbietern beeinflussen die Empfehlung — klarer Interessenkonflikt
- Bestandscourtage vernachlässigen — sie motiviert zur Bestandspflege, aber auch zum Festhalten an bestehenden Verträgen