Definition
Provision ist die leistungsabhängige Vergütung, die ein Versicherungsvertreter von dem Versicherungsunternehmen erhält, für das er tätig ist. Sie wird bei erfolgreicher Vermittlung oder Bestandspflege gezahlt.
Rechtsgrundlage
- § 92 HGB — Handelsvertreterrecht, Provisionsanspruch
- § 87 HGB — Entstehung des Provisionsanspruchs
- § 48b VAG — Sondervergütungsverbot
- Art. 19 IDD — Vergütungstransparenz
Praxisrelevanz
Provisionsarten: Abschlussprovision (einmalig bei Neuvertrag), Bestandsprovision/Folgeprovision (laufend, solange Vertrag besteht), Dynamikprovision (bei Erhöhungen), Stornoreserve (Rückforderung bei früher Kündigung). Die Provisionshöhe ist seit der IDD ein regulierter Bereich — überhöhte Provisionen können als Fehlanreiz gewertet werden.
Häufige Fehler
- Nur auf die Abschlussprovision schauen, nicht auf die langfristige Bestandsvergütung
- Provisionsabgabeverbot nicht beachten — Provisionsweitergabe an Kunden ist nach § 48b VAG eingeschränkt