Definition
Stornohaftung ist die Pflicht eines Versicherungsvermittlers, erhaltene Abschlussprovisionen anteilig zurückzuzahlen, wenn der vermittelte Vertrag innerhalb der Stornohaftungszeit (meist 5 Jahre) durch den Versicherungsnehmer gekündigt, beitragsfrei gestellt oder anderweitig beendet wird.
Rechtsgrundlage
- § 92 Abs. 4 HGB — Provisionsrückzahlung bei Vertragsbeendigung
- § 87a Abs. 3 HGB — Rückforderungsanspruch des Unternehmers
- Individuell in Vermittlerverträgen geregelt
Praxisrelevanz
Stornohaftungszeiten: typisch 60 Monate bei Lebens-/Rentenversicherung, 12-24 Monate bei Sachversicherung. Berechnung: lineare Abschmelzung (z.B. 100% im 1. Jahr, 80% im 2. Jahr usw.) oder zeitanteilig. Die Stornoreserve (Einbehalt von 10-15% der Provision) dient als Sicherheit.
Häufige Fehler
- Kunden zum Durchhalten überreden, nur um die Stornohaftung zu vermeiden — klarer Interessenkonflikt
- Stornohaftung bei Maklerwechsel nicht beachten — wechselt der Kunde zum neuen Makler, kann der alte die Provision verlieren