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Was ist Stornohaftung?

Stornohaftung verpflichtet Vermittler zur Provisionsrückzahlung bei früher Vertragskündigung — Fristen und Interessenkonflikte.

Einfach erklärt

Ein Vermittler verkauft Ihnen eine Lebensversicherung und bekommt sofort 3.000 € Provision. Nach 8 Monaten kündigen Sie den Vertrag. Muss der Vermittler die 3.000 € zurückzahlen? Teilweise ja — das ist die Stornohaftung.

Die Idee dahinter: Provisionen sollen langfristige Kundenbeziehungen belohnen, nicht schnelle Abschlüsse. Wenn ein Vertrag früh storniert wird, muss der Vermittler einen Teil der Provision zurückgeben. Je früher die Kündigung, desto mehr.

Für Kunden bedeutet das: Manche Vermittler werden nervös, wenn Sie kündigen wollen, weil sie dann Geld zurückzahlen müssen. Ein guter Makler berät trotzdem ehrlich — auch wenn es ihn Provision kostet.

Fachliche Definition

Definition

Stornohaftung ist die Pflicht eines Versicherungsvermittlers, erhaltene Abschlussprovisionen anteilig zurückzuzahlen, wenn der vermittelte Vertrag innerhalb der Stornohaftungszeit (meist 5 Jahre) durch den Versicherungsnehmer gekündigt, beitragsfrei gestellt oder anderweitig beendet wird.

Rechtsgrundlage

  • § 92 Abs. 4 HGB — Provisionsrückzahlung bei Vertragsbeendigung
  • § 87a Abs. 3 HGB — Rückforderungsanspruch des Unternehmers
  • Individuell in Vermittlerverträgen geregelt

Praxisrelevanz

Stornohaftungszeiten: typisch 60 Monate bei Lebens-/Rentenversicherung, 12-24 Monate bei Sachversicherung. Berechnung: lineare Abschmelzung (z.B. 100% im 1. Jahr, 80% im 2. Jahr usw.) oder zeitanteilig. Die Stornoreserve (Einbehalt von 10-15% der Provision) dient als Sicherheit.

Häufige Fehler

  • Kunden zum Durchhalten überreden, nur um die Stornohaftung zu vermeiden — klarer Interessenkonflikt
  • Stornohaftung bei Maklerwechsel nicht beachten — wechselt der Kunde zum neuen Makler, kann der alte die Provision verlieren

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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