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Was ist ein Versicherungsmakler?

Der Versicherungsmakler handelt als Sachwalter im Interesse des Kunden — Pflichten, Haftung und Unterschied zum Vertreter erklärt.

Einfach erklärt

Beim Autokauf gibt es zwei Typen von Verkäufern: Den Händler, der nur VW verkauft — und den freien Händler, der Ihnen Autos aller Marken zeigt und das beste für Sie aussucht. Der Versicherungsmakler ist der freie Händler der Versicherungswelt.

Er arbeitet nicht für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft, sondern für Sie. Er durchforstet den Markt, vergleicht Angebote und empfiehlt das Produkt, das am besten zu Ihrer Situation passt. Bezahlt wird er meistens trotzdem von der Versicherung — über eine sogenannte Courtage.

Der entscheidende Punkt: Der Makler haftet persönlich, wenn er schlecht berät. Das unterscheidet ihn vom Vertreter, der im Zweifel auf seine Versicherungsgesellschaft verweist.

Fachliche Definition

Definition

Ein Versicherungsmakler ist gemäß § 59 Abs. 3 VVG ein gewerbsmäßig tätiger Vermittler, der im Auftrag des Versicherungsnehmers handelt und dessen Interessen vertritt. Er steht in einer treuhänderähnlichen Sachwalterstellung.

Rechtsgrundlage

  • § 59 Abs. 3 VVG — Legaldefinition
  • § 34d GewO — Erlaubnispflicht
  • § 60 VVG — Pflicht zur hinreichenden Marktuntersuchung
  • BGH (BGHZ 94, 356) — Sachwalterrechtsprechung

Praxisrelevanz

Kernpflichten: hinreichende Marktanalyse (§ 60 VVG), Beratung und Dokumentation (§ 61 VVG), laufende Bestandspflege und Schadenbegleitung. Pflichtversicherung: Vermögensschadenhaftpflicht mit mind. 1.300.380 € Deckungssumme. Registrierung im Vermittlerregister der IHK obligatorisch.

Häufige Fehler

  • Marktuntersuchung auf 2-3 Anbieter beschränken statt hinreichend breit zu vergleichen
  • Bestandspflege vernachlässigen — der Makler muss bestehende Verträge regelmäßig prüfen
  • Sachwalterstellung unterschätzen — die Haftung ist deutlich strenger als beim Vertreter

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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