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Was ist ein Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter vermittelt im Auftrag einer Versicherung — Unterschied zum Makler, Pflichten und Vergütung erklärt.

Einfach erklärt

Der Versicherungsvertreter ist wie ein Mitarbeiter im Markenladen. Er verkauft nur die Produkte einer oder weniger Versicherungsgesellschaften — so wie der Telekom-Shop nur Telekom-Tarife anbietet, nicht die von Vodafone.

Das ist nicht automatisch schlecht. Der Vertreter kennt seine Produkte oft bis ins Detail und kann schnell ein passendes Angebot machen. Aber er kann Ihnen eben nicht sagen: "Hören Sie, bei der Konkurrenz gibt es das gleiche für 30 % weniger."

Wichtig zu wissen: Der Vertreter arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Sein Arbeitgeber zahlt sein Gehalt oder seine Provision. Das heißt nicht, dass er Sie über den Tisch ziehen will — aber seine Loyalität liegt woanders als beim Makler.

Fachliche Definition

Definition

Ein Versicherungsvertreter ist gemäß § 59 Abs. 2 VVG ein gewerbsmäßig tätiger Vermittler, der von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

Rechtsgrundlage

  • § 59 Abs. 2 VVG — Legaldefinition
  • § 34d Abs. 1 GewO — Erlaubnispflicht (Ausgebundener Vertreter)
  • § 34d Abs. 7 GewO — Gebundener Vertreter (Haftung über Versicherer)

Vergleich

MerkmalVersicherungsvertreterVersicherungsmakler
AuftraggeberVersicherungsunternehmenVersicherungsnehmer
ProduktpaletteBegrenzt (1-wenige Anbieter)Marktbreit
HaftungVersicherer haftet mitMakler haftet selbst
VergütungProvisionCourtage

Häufige Fehler

  • Kunden denken, ein Vertreter vergleiche neutral den Markt — er vertritt die Interessen seines Versicherers
  • Einfirmenvertreter werden manchmal als "Berater" bezeichnet, obwohl sie nur eine Gesellschaft vertreten

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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