Definition
Honorarberatung (auch: Nettopolice-Beratung) ist eine Vergütungsform, bei der der Versicherungsberater direkt vom Kunden bezahlt wird und keine Provision oder Courtage vom Versicherer annimmt.
Rechtsgrundlage
- § 34e GewO — Erlaubnis als Versicherungsberater (provisionsfreie Beratung)
- § 59 Abs. 4 VVG — Definition des Versicherungsberaters
- § 68 VVG — Verbot der Provisionsannahme für Versicherungsberater
Praxisrelevanz
Honorarsätze: 100-250 €/Stunde oder Festpreise je Analyse. Nettopolicen (provisionsfreie Tarife) haben niedrigere Prämien — die Ersparnis kann die Honorarkosten übersteigen, besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen mit langer Laufzeit. In Deutschland gibt es nur ca. 300 registrierte Versicherungsberater nach § 34e GewO — deutlich weniger als Makler.
Häufige Fehler
- Makler als "Honorarberater" bezeichnen, obwohl sie Courtage annehmen — nur § 34e-Berater dürfen so heißen
- Honorar scheuen bei kleinen Policen — für eine Kfz-Versicherung lohnt sich Honorarberatung selten