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Was ist eine Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil im Schadenfall — Varianten, übliche Beträge und Einfluss auf die Versicherungsprämie.

Einfach erklärt

Sie gehen ins Restaurant und bestellen ein Menü für 100 €. Jemand sagt: "Ich zahle alles über 20 € — aber die ersten 20 € zahlen Sie selbst." Das sind die 20 € Selbstbeteiligung. Bei jedem Essen zahlen Sie die 20 €, der Rest wird übernommen.

Bei Versicherungen funktioniert es genauso. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie bei jedem Schaden selbst zahlen. Alles darüber übernimmt die Versicherung. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger die Prämie.

Warum gibt es das? Zwei Gründe: Erstens spart der Versicherer sich den Aufwand für Kleinstschäden. Zweitens motiviert es Sie, vorsichtig zu sein — denn die ersten 300 € zahlen immer Sie.

Fachliche Definition

Definition

Die Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt, Franchise, Eigenanteil) ist der vertraglich vereinbarte Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst trägt. Erst Schäden oberhalb dieses Betrags werden vom Versicherer reguliert.

Rechtsgrundlage

  • Vertragsfreiheit — keine spezielle gesetzliche Regelung, sondern AVB-Klausel
  • § 81 VVG — Herbeiführung des Versicherungsfalls als Abgrenzung

Praxisrelevanz

Varianten: Abzugsfranchise (häufigste Form — Selbstbeteiligung wird vom Schaden abgezogen), Integralfranchise (bis zur Höhe der SB keine Leistung, darüber volle Leistung). Übliche Beträge: Kfz-Kasko 150-500 €, Rechtsschutz 250 €, Betriebshaftpflicht 500-2.500 €. Jede 100 € mehr SB senkt die Prämie um ca. 5-15 %.

Häufige Fehler

  • Selbstbeteiligung zu hoch wählen, um Prämie zu sparen — im Schadenfall fehlt dann das Geld
  • Integral- und Abzugsfranchise verwechseln — bei der Integralfranchise gibt es bei kleinen Schäden null

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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