Definition
Die Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt, Franchise, Eigenanteil) ist der vertraglich vereinbarte Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst trägt. Erst Schäden oberhalb dieses Betrags werden vom Versicherer reguliert.
Rechtsgrundlage
- Vertragsfreiheit — keine spezielle gesetzliche Regelung, sondern AVB-Klausel
- § 81 VVG — Herbeiführung des Versicherungsfalls als Abgrenzung
Praxisrelevanz
Varianten: Abzugsfranchise (häufigste Form — Selbstbeteiligung wird vom Schaden abgezogen), Integralfranchise (bis zur Höhe der SB keine Leistung, darüber volle Leistung). Übliche Beträge: Kfz-Kasko 150-500 €, Rechtsschutz 250 €, Betriebshaftpflicht 500-2.500 €. Jede 100 € mehr SB senkt die Prämie um ca. 5-15 %.
Häufige Fehler
- Selbstbeteiligung zu hoch wählen, um Prämie zu sparen — im Schadenfall fehlt dann das Geld
- Integral- und Abzugsfranchise verwechseln — bei der Integralfranchise gibt es bei kleinen Schäden null