Definition
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung, die bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit eine vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten auszahlt.
Rechtsgrundlage
- §§ 150-171 VVG — Lebensversicherung
- § 159 VVG — Bezugsberechtigung
- § 19 VVG — Vorvertragliche Anzeigepflicht (Gesundheitsfragen)
Praxisrelevanz
Einsatzbereiche: Absicherung von Baufinanzierungen (Restschuldversicherung), Hinterbliebenenschutz, Absicherung von Geschäftspartnern (Über-Kreuz-Versicherung). Varianten: konstante Summe, fallende Summe (an Kreditverlauf angepasst), steigende Summe (Dynamik). Gesundheitsprüfung erforderlich — Vorerkrankungen beeinflussen Prämie oder führen zur Ablehnung. Keine Erlebensfallleistung — reiner Risikoschutz.
Häufige Fehler
- Versicherungssumme zu niedrig wählen — Faustregel: 3-5 Jahreseinkommen plus offene Kredite
- Begünstigten nicht korrekt benennen — die Leistung fällt sonst in den Nachlass (inkl. Erbschaftssteuer)