Definition
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft (mind. 6 Monate) zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Rechtsgrundlage
- §§ 172-177 VVG — Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bedingungswerke der Versicherer (keine einheitlichen Musterbedingungen des GDV)
Praxisrelevanz
Prüfpunkte: Verzicht auf abstrakte Verweisung (entscheidend — sonst kann der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen), Nachversicherungsgarantie, rückwirkende Leistung ab Antragstellung, Definition der Berufsunfähigkeit. Gesundheitsfragen sind komplex — jede Vorerkrankung muss angegeben werden. BU-Quote: ca. jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem 67. Lebensjahr berufsunfähig (GDV-Statistik).
Häufige Fehler
- Billigtarife mit abstrakter Verweisung wählen — im Leistungsfall kann der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen
- Vorerkrankungen verschweigen — führt zur Anfechtung, auch nach Jahren