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Was ist eine Geeignetheitserklärung?

Die Geeignetheitserklärung dokumentiert bei Versicherungsanlageprodukten, warum ein Produkt zum Kunden passt — Pflichten und Praxis.

Einfach erklärt

Wenn ein Arzt Ihnen ein Medikament verschreibt, muss er sicherstellen, dass es zu Ihnen passt. Sind Sie allergisch? Nehmen Sie andere Medikamente? Haben Sie Vorerkrankungen? Er darf nicht einfach jedem das Gleiche geben.

Bei bestimmten Versicherungen — vor allem bei Lebensversicherungen und Altersvorsorgeprodukten — gibt es etwas Ähnliches. Der Berater muss prüfen, ob das Produkt wirklich zu Ihnen passt. Nicht nur zu Ihren Wünschen, sondern auch zu Ihrer finanziellen Situation, Ihrem Alter und Ihren Sparzielen.

Das Ergebnis dieser Prüfung wird in der Geeignetheitserklärung festgehalten. Sie sagt: "Dieses Produkt passt zu diesem Kunden, und hier ist warum." Sozusagen das Rezept mit Begründung.

Fachliche Definition

Definition

Die Geeignetheitserklärung (auch: Geeignetheitsbericht) ist eine erweiterte Form der Beratungsdokumentation, die bei Versicherungsanlageprodukten (z.B. fondsgebundene Lebensversicherungen) vorgeschrieben ist. Sie geht über das Beratungsprotokoll nach § 61 VVG hinaus.

Rechtsgrundlage

  • § 7c VVG — Geeignetheitsbeurteilung bei Versicherungsanlageprodukten
  • Art. 30 IDD — EU-Vorgaben zur Geeignetheitsprüfung
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 — Detailregeln zur Durchführung
  • BaFin-Rundschreiben 02/2020 — Hinweise zur Geeignetheitsbeurteilung

Praxisrelevanz

Die Geeignetheitserklärung muss folgende Punkte abdecken:

  1. 1Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden mit Finanzprodukten
  2. 2Finanzielle Verhältnisse — Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten
  3. 3Anlageziele — Renditewunsch, Anlagehorizont, Risikotoleranz
  4. 4Verlustfähigkeit — Kann der Kunde einen Teilverlust verkraften?
  5. 5Begründung — Warum ist genau dieses Produkt geeignet?
Die Erklärung muss dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform übermittelt werden.

Vergleich

MerkmalGeeignetheitserklärungBeratungsprotokollAngemessenheitsprüfung
ProdukteVersicherungsanlageprodukteAlle VersicherungenVersicherungsanlageprodukte
TiefeUmfassend (Finanzen, Erfahrung)Standard (Wünsche, Bedürfnisse)Mittel (Kenntnisse)
Rechtsgrundlage§ 7c VVG + IDD Art. 30§ 61 VVG§ 7c Abs. 3 VVG

Praxisbeispiel

Makler Schmidt empfiehlt der 62-jährigen Frau Bauer eine fondsgebundene Rentenversicherung mit 12 Jahren Laufzeit. In der Geeignetheitserklärung hält er fest: Anlagehorizont bis Rentenalter, mittlere Risikotoleranz, keine Schulden, Erfahrung mit Fondssparen. Die BaFin prüft später stichprobenartig — die Dokumentation ist sauber, kein Beanstandungsgrund.

Häufige Fehler

  • Geeignetheitserklärung mit Beratungsprotokoll verwechseln — Bei Versicherungsanlageprodukten reicht ein normales Beratungsprotokoll nicht aus.
  • Finanzielle Verhältnisse nicht aktualisieren — Bei Vertragsänderungen oder Zuzahlungen muss die Geeignetheit erneut geprüft werden.
  • Standardtexte statt individueller Begründung — Die BaFin erwartet eine konkrete, auf den Kunden zugeschnittene Begründung.

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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