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Was ist die Weiterbildungspflicht?

Versicherungsvermittler müssen 15 Stunden jährliche Weiterbildung nachweisen — Anforderungen, Formate und Sanktionen bei Verstoß.

Einfach erklärt

Ärzte müssen sich regelmäßig fortbilden. Piloten machen jedes Jahr Simulatortrainings. Und Versicherungsvermittler? Müssen 15 Stunden pro Jahr lernen. Das klingt nach wenig — aber es ist Pflicht, und wer nicht kann, verliert seine Erlaubnis.

Die Idee: Versicherungsprodukte ändern sich ständig. Neue Gesetze, neue Risiken, neue Bedingungen. Wer vor 10 Jahren alles gelernt hat und seitdem nichts Neues dazulernt, berät seine Kunden mit veraltetem Wissen.

15 Stunden können Seminare, Webinare, Fachtagungen oder betriebliche Schulungen sein. Der Vermittler muss sie nachweisen können — die IHK kontrolliert stichprobenartig.

Fachliche Definition

Definition

Die Weiterbildungspflicht verpflichtet Versicherungsvermittler und ihre Angestellten zu mindestens 15 Stunden qualifizierter Weiterbildung pro Kalenderjahr.

Rechtsgrundlage

  • § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO — 15 Stunden Weiterbildungspflicht
  • § 7 VersVermV — Anforderungen an die Weiterbildung
  • Anlage 3 VersVermV — Inhalte der Weiterbildung
  • Art. 10 IDD — EU-Vorgabe

Praxisrelevanz

Anrechenbare Formate: Präsenzseminare, Webinare, Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle, Fachtagungen. Inhalte müssen fachbezogen sein: Versicherungsrecht, Produktkunde, Beratungskompetenz, Compliance. Nachweis: Teilnahmebescheinigungen mit Datum, Dauer, Thema und Anbieter. Aufbewahrung: 5 Jahre. Sanktion bei Nichterfüllung: Erlaubniswiderruf nach § 34d GewO.

Häufige Fehler

  • Weiterbildungsstunden nicht dokumentieren — ohne Nachweis zählt nichts
  • Allgemeine Vertriebsschulungen als Weiterbildung anrechnen — nur fachbezogene Inhalte sind zulässig

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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