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Was ist ein Beratungsprotokoll?

Was ist ein Beratungsprotokoll? Pflichtdokumentation nach § 61 VVG — einfach erklärt und fachlich definiert für Versicherungsmakler.

Einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt. Der Arzt hört sich Ihre Beschwerden an, untersucht Sie und empfiehlt eine Behandlung. Bevor Sie gehen, schreibt er alles auf — was Sie gesagt haben, was er festgestellt hat und was er empfiehlt. Genau das passiert auch bei einer Versicherungsberatung, nur heißt das Dokument hier Beratungsprotokoll.

Ein Versicherungsmakler muss nach jedem Gespräch festhalten, was der Kunde braucht, welche Wünsche er hat und warum er genau diese Versicherung empfiehlt. Nicht weil er Lust auf Papierkram hat — sondern weil es das Gesetz vorschreibt. Und das aus gutem Grund.

Das Protokoll schützt beide Seiten. Wenn es drei Jahre später zum Streit kommt, ob der Makler richtig beraten hat, steht alles schwarz auf weiß. Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage. Mit Protokoll gibt es Klarheit.

Fachliche Definition

Definition

Ein Beratungsprotokoll ist die schriftliche Dokumentation eines Versicherungsberatungsgesprächs gemäß § 61 Abs. 1 VVG. Es hält die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden, den erteilten Rat sowie die dafür maßgeblichen Gründe fest.

Rechtsgrundlage

  • § 61 VVG — Verpflichtung zur Dokumentation der Beratung
  • § 62 VVG — Formvorschriften und Übermittlungspflicht
  • § 6 VVG — Beratungs- und Dokumentationspflicht des Versicherers
  • Art. 20 IDD — Europäische Richtlinie zur Versicherungsvertriebsdokumentation

Praxisrelevanz

Jeder Versicherungsvermittler — ob Makler, Vertreter oder Berater — muss nach einem Beratungsgespräch dokumentieren:

  • Ausgangssituation und bestehende Verträge des Kunden
  • Geäußerte Wünsche und Bedürfnisse
  • Den konkreten Rat mit Begründung
  • Abweichungen des Kunden vom Rat (inklusive Warnung)

Vergleich

MerkmalBeratungsprotokollBeratungsverzichtMaklervertrag
Gesetzliche PflichtJa (§ 61 VVG)Ja (§ 61 Abs. 2 VVG)Empfohlen
InhaltWünsche, Rat, GründeVerzichtserklärungRechte und Pflichten
ZeitpunktNach BeratungVor VertragsschlussBei Mandatsbeginn
Unterschrift KundeEmpfohlenErforderlichErforderlich

Praxisbeispiel

Ein Makler berät Familie Müller zur Wohngebäudeversicherung. Die Müllers wünschen Schutz vor Sturm und Hagel, lehnen aber Elementarschutz ab — trotz Lage in einer Hochwasserzone. Der Makler dokumentiert: "Empfehlung Elementarschutz ausgesprochen, Risiko eines Hochwasserschadens erläutert. Kunde lehnt ab, da Prämie zu hoch." Drei Jahre später: Überschwemmung, 80.000 € Schaden. Das Protokoll beweist, dass der Makler korrekt beraten hat.

Häufige Fehler

  • Protokoll erst Tage später erstellen — Details verblassen. Empfehlung: Innerhalb von 24 Stunden dokumentieren.
  • Standardtexte ohne Individualisierung — Gerichte bewerten generische Protokolle kritisch. Konkrete Kundensituation muss erkennbar sein.
  • Fehlende Dokumentation bei Ablehnungen — Wenn ein Kunde den Rat nicht befolgt, muss das Protokoll die Warnung und die Ablehnung enthalten.

Checkliste

  • Datum, Ort und Dauer des Gesprächs
  • Vollständige Kontaktdaten des Kunden
  • Bestehende Versicherungen und Versorgungslücken
  • Kundenwünsche und Bedürfnisse (wörtlich, nicht interpretiert)
  • Konkreter Rat mit Begründung
  • Risikohinweise bei Ablehnungen
  • Unterschrift oder digitale Bestätigung des Kunden

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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