Definition
Die Berufshaftpflichtversicherung (auch: Vermögensschadenhaftpflicht für Freiberufler) schützt Angehörige bestimmter Berufe vor Schadensersatzansprüchen aus Fehlern bei der beruflichen Tätigkeit, insbesondere bei reinen Vermögensschäden.
Rechtsgrundlage
- § 34d Abs. 5 GewO — Pflichtversicherung für Versicherungsmakler (mind. 1.300.380 €/Schadenfall)
- § 51 BRAO — Pflichtversicherung für Rechtsanwälte
- § 67 StBerG — Pflichtversicherung für Steuerberater
Praxisrelevanz
Für Versicherungsmakler: Pflichtversicherung mit mind. 1.300.380 € je Versicherungsfall und 1.924.560 € Jahreshöchstleistung. Gedeckt: Beratungsfehler, Dokumentationsmängel, Fristversäumnisse, Falschberatung. Ohne Nachweis wird die IHK-Erlaubnis nicht erteilt bzw. widerrufen.
Häufige Fehler
- Deckungssumme auf Mindestbetrag belassen — bei großen Gewerbekunden kann ein einzelner Beratungsfehler höhere Schäden verursachen
- Nachhaftungsklauseln nicht prüfen — nach Berufsaufgabe können noch Ansprüche geltend gemacht werden