Definition
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) deckt Schadensersatzansprüche Dritter aus reinen Vermögensschäden ab — also finanzielle Verluste, die nicht auf Personen- oder Sachschäden beruhen.
Rechtsgrundlage
- § 34d Abs. 5 GewO — Pflichtversicherung für Versicherungsmakler
- EU-Richtlinie 2002/92/EG (IMD) / IDD — Mindestdeckungssummen
Praxisrelevanz
Pflicht für: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliendarlehensvermittler. Mindestdeckung Versicherungsmakler: 1.300.380 € je Schadenfall. Gedeckte Risiken: Falschberatung, Fristversäumnisse, Dokumentationsmängel, unterlassene Risikohinweise. Nicht gedeckt: vorsätzliche Schädigungen, Strafverteidigungskosten.
Häufige Fehler
- VSH mit Betriebshaftpflicht verwechseln — die Betriebshaftpflicht deckt keine reinen Vermögensschäden
- Nachhaftung nicht beachten — auch nach Aufgabe der Tätigkeit können Ansprüche kommen