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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine finanzielle Verluste ab — für Versicherungsmakler ist sie gesetzliche Pflicht.

Einfach erklärt

Nicht jeder Schaden ist ein kaputter Zaun oder ein gebrochenes Bein. Manchmal verliert jemand Geld, ohne dass etwas Physisches passiert ist. Der Steuerberater verpasst eine Frist, der Makler empfiehlt die falsche Versicherung, der IT-Berater übersieht eine Sicherheitslücke. Das Ergebnis: finanzieller Verlust.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die Versicherung genau dafür. Sie zahlt, wenn Sie durch Ihren beruflichen Fehler jemanden finanziell schädigen — ohne dass es einen Personen- oder Sachschaden gibt.

Für Versicherungsmakler ist sie Pflicht. Ohne diese Police bekommen Sie keine Erlaubnis nach § 34d GewO.

Fachliche Definition

Definition

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) deckt Schadensersatzansprüche Dritter aus reinen Vermögensschäden ab — also finanzielle Verluste, die nicht auf Personen- oder Sachschäden beruhen.

Rechtsgrundlage

  • § 34d Abs. 5 GewO — Pflichtversicherung für Versicherungsmakler
  • EU-Richtlinie 2002/92/EG (IMD) / IDD — Mindestdeckungssummen

Praxisrelevanz

Pflicht für: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliendarlehensvermittler. Mindestdeckung Versicherungsmakler: 1.300.380 € je Schadenfall. Gedeckte Risiken: Falschberatung, Fristversäumnisse, Dokumentationsmängel, unterlassene Risikohinweise. Nicht gedeckt: vorsätzliche Schädigungen, Strafverteidigungskosten.

Häufige Fehler

  • VSH mit Betriebshaftpflicht verwechseln — die Betriebshaftpflicht deckt keine reinen Vermögensschäden
  • Nachhaftung nicht beachten — auch nach Aufgabe der Tätigkeit können Ansprüche kommen

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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