Definition
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch die betriebliche Tätigkeit verursacht werden. Sie umfasst Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden.
Rechtsgrundlage
- § 823 BGB — Deliktische Haftung
- § 831 BGB — Haftung für Verrichtungsgehilfen
- AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen) — Standardbedingungswerk
Praxisrelevanz
Gedeckt: Personen- und Sachschäden durch Betriebstätigkeit, Mitversicherung von Mitarbeitern, passive Rechtsschutzfunktion (Abwehr unberechtigter Ansprüche). Nicht gedeckt: Eigenschäden, Erfüllungsschäden, reine Vermögensschäden (dafür: Vermögensschadenhaftpflicht). GDV-Empfehlung: Deckungssumme pauschal mind. 5 Mio. € für Personen-/Sachschäden. Branchenspezifische Erweiterungen beachten.
Häufige Fehler
- Betriebshaftpflicht mit Berufshaftpflicht verwechseln — Berufshaftpflicht deckt reine Vermögensschäden
- Deckungssumme zu niedrig — Personenschäden (z.B. dauerhafte Erwerbsunfähigkeit) erreichen schnell Millionenhöhe