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Was ist eine Bestandsübertragung?

Bestandsübertragung beim Versicherungsmakler — Ablauf, Bewertung und DSGVO-Anforderungen bei der Kundenübergabe.

Einfach erklärt

Ihr Friseur hört auf und verkauft seinen Laden an einen Kollegen. Plötzlich werden Sie von jemand anderem bedient. Bei Versicherungsmaklern passiert genau das: Wenn ein Makler aufhört oder verkauft, werden seine Kunden an einen anderen Makler übertragen.

Das heißt nicht, dass sich Ihre Versicherungen ändern. Die Verträge bleiben gleich, nur der Ansprechpartner ist neu. Trotzdem: Der neue Makler muss sich erst in Ihre Situation einarbeiten. Deshalb ist eine saubere Übergabe wichtig.

Sie haben übrigens die Wahl: Wenn Ihnen der neue Makler nicht passt, können Sie einfach wechseln. Sie sind nicht gezwungen, beim neuen Makler zu bleiben.

Fachliche Definition

Definition

Die Bestandsübertragung ist die Übertragung der Betreuungsrechte (Courtagevereinbarungen) eines Versicherungsmaklers über seine Kundenverträge an einen anderen Makler — typischerweise bei Verkauf, Ruhestand oder Insolvenz.

Rechtsgrundlage

  • § 613a BGB analog — Betriebsübergang (bei arbeitsrechtlicher Struktur)
  • DSGVO Art. 6, 20 — Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenübergabe
  • Vertragliche Regelungen im Maklervertrag

Praxisrelevanz

Ablauf: Bestandsbewertung (typisch 1,5-3x Jahrescourtage), Kaufvertrag, Information der Kunden, Umhängung der Courtagezusagen bei Versicherern, Übergabe der Kundendaten. Datenschutz: Kundendaten dürfen nur mit Einwilligung oder auf Basis berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) übertragen werden. Der Kunde kann jederzeit widersprechen und den Makler wechseln.

Häufige Fehler

  • Kunden nicht informieren — Datenschutz verlangt Transparenz über die Übertragung
  • Bestandswert nur nach Courtage bewerten, nicht nach Qualität — ein schlecht betreuter Bestand verliert schnell Kunden

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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