Definition
Die Bestandsübertragung ist die Übertragung der Betreuungsrechte (Courtagevereinbarungen) eines Versicherungsmaklers über seine Kundenverträge an einen anderen Makler — typischerweise bei Verkauf, Ruhestand oder Insolvenz.
Rechtsgrundlage
- § 613a BGB analog — Betriebsübergang (bei arbeitsrechtlicher Struktur)
- DSGVO Art. 6, 20 — Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenübergabe
- Vertragliche Regelungen im Maklervertrag
Praxisrelevanz
Ablauf: Bestandsbewertung (typisch 1,5-3x Jahrescourtage), Kaufvertrag, Information der Kunden, Umhängung der Courtagezusagen bei Versicherern, Übergabe der Kundendaten. Datenschutz: Kundendaten dürfen nur mit Einwilligung oder auf Basis berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) übertragen werden. Der Kunde kann jederzeit widersprechen und den Makler wechseln.
Häufige Fehler
- Kunden nicht informieren — Datenschutz verlangt Transparenz über die Übertragung
- Bestandswert nur nach Courtage bewerten, nicht nach Qualität — ein schlecht betreuter Bestand verliert schnell Kunden