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Was ist ein Maklervertrag?

Der Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Kunde und Versicherungsmakler — Pflichten, Kündigung und typische Fehler.

Einfach erklärt

Der Maklervertrag ist wie ein Ehevertrag zwischen Ihnen und Ihrem Versicherungsmakler. Er legt fest: Was macht der Makler für Sie? Was müssen Sie dem Makler erzählen? Wie lange gilt die Zusammenarbeit? Und wie trennt man sich, wenn es nicht mehr passt?

Ohne Maklervertrag ist die Beziehung formlos — das kann funktionieren, schafft aber bei Streitigkeiten Unsicherheit. Der Vertrag gibt beiden Seiten Klarheit: Der Makler weiß, was er tun muss. Sie wissen, was Sie erwarten dürfen.

Wichtig: Den Maklervertrag können Sie jederzeit kündigen. Sie sind nicht an einen Makler gebunden wie an einen Handyvertrag. Ihre Versicherungen bleiben bestehen — nur der Betreuer wechselt.

Fachliche Definition

Definition

Der Maklervertrag ist ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 611 BGB) zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit regelt.

Rechtsgrundlage

  • §§ 675, 611 BGB — Geschäftsbesorgungsvertrag
  • § 93 HGB — Courtage als Vergütung
  • Formfrei — aber Textform empfohlen zur Beweissicherung

Praxisrelevanz

Inhalte: Vollmachtsumfang, betreute Sparten, Pflichten des Maklers (Beratung, Bestandspflege, Schadenbegleitung), Mitwirkungspflichten des Kunden, Vergütungsregelung, Laufzeit und Kündigung. Der Maklervertrag ist vom Maklerauftrag (einzelner Vermittlungsauftrag) zu unterscheiden. Der Vertrag kann jederzeit formlos gekündigt werden — § 627 BGB Sonderkündigungsrecht bei Vertrauensverhältnissen.

Häufige Fehler

  • Kein schriftlicher Vertrag — bei Streit steht Aussage gegen Aussage
  • Übermäßig lange Kündigungsfristen vereinbaren — Gerichte bewerten diese kritisch
  • Umfang der Bestandspflege nicht regeln — der Makler schuldet auch nach Vertragsschluss Betreuung

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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