Definition
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die Altersversorgung über den Arbeitgeber. Sie umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt.
Rechtsgrundlage
- BetrAVG (Betriebsrentengesetz) — Rahmengesetz
- § 1a BetrAVG — Anspruch auf Entgeltumwandlung
- § 3 Nr. 63 EStG — Steuerfreiheit bis 302 €/Monat (2024)
- BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) — 15% AG-Zuschuss Pflicht
Praxisrelevanz
5 Durchführungswege: Direktversicherung (häufigste Form), Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage. Steuerliche Förderung: bis 8% BBG RV steuerfrei (2024: 604 €/Monat), bis 4% BBG sozialabgabenfrei. Arbeitgeberzuschuss: mind. 15% bei Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Portabilität bei Arbeitgeberwechsel: nach §§ 4, 4a BetrAVG.
Häufige Fehler
- Nur den Steuervorteil sehen, nicht die Nachversteuerung in der Rentenphase — die bAV-Rente ist voll steuerpflichtig
- Arbeitgeberzuschuss nicht einfordern — seit 2022 sind 15% Pflicht, viele Arbeitgeber wissen das nicht