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Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Vorstände vor persönlicher Haftung — weil Organmitglieder unbegrenzt mit Privatvermögen haften.

Einfach erklärt

Geschäftsführer und Vorstände treffen jeden Tag Entscheidungen, die Millionen kosten können. Wenn eine dieser Entscheidungen schiefgeht — ein Projekt scheitert, ein Vertrag platzt, Compliance-Regeln werden verletzt — kann das Unternehmen oder ein Aktionär persönlich den Geschäftsführer verklagen.

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt Führungskräfte vor diesen persönlichen Haftungsrisiken. Sie zahlt die Verteidigungskosten und den Schadensersatz, wenn eine Entscheidung als Pflichtverletzung gewertet wird.

Das Besondere: Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen. Unbegrenzt. Eine einzige falsche Entscheidung kann alles kosten — Haus, Ersparnisse, Altersvorsorge. Die D&O schützt genau davor.

Fachliche Definition

Definition

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance, Organ- oder Managerhaftpflichtversicherung) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor persönlicher Inanspruchnahme wegen Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion.

Rechtsgrundlage

  • § 43 GmbHG — Sorgfaltspflicht und Haftung des GmbH-Geschäftsführers
  • § 93 AktG — Sorgfaltspflicht und Haftung des Vorstands
  • § 116 AktG — Haftung des Aufsichtsrats
  • § 93 Abs. 2 AktG — Business Judgment Rule

Praxisrelevanz

Versicherte: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte. Gedeckt: Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen, Verteidigungskosten, Freistellungsansprüche. Selbstbehalt: bei AG-Vorständen mind. 10% (§ 93 Abs. 2 AktG). Typische Deckungssummen: KMU 1-5 Mio. €, Mittelstand 5-25 Mio. €, Konzerne 50+ Mio. €.

Häufige Fehler

  • D&O als Freibrief für riskante Entscheidungen verstehen — grobe Pflichtverletzungen können trotzdem zur persönlichen Haftung führen
  • Selbstbehalt bei AG-Vorständen vergessen — § 93 Abs. 2 AktG verlangt mindestens 10%

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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