Definition
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Internet) geschlossen wird.
Rechtsgrundlage
- §§ 312c, 312d BGB — Fernabsatzverträge
- § 312g BGB — Widerrufsrecht bei Fernabsatz (14 Tage)
- § 7 VVG i.V.m. VVG-InfoV — Besondere Informationspflichten
Praxisrelevanz
Besondere Pflichten: erweiterte vorvertragliche Information, Widerrufsbelehrung in Textform, Bestätigung aller Vertragsunterlagen per E-Mail/Post. Widerrufsrecht: 14 Tage bei Sachversicherungen, 30 Tage bei Lebensversicherungen. Frist beginnt erst nach vollständiger Information. Ausnahme: Reiseversicherungen unter einem Monat Laufzeit (kein Fernabsatz-Widerrufsrecht).
Häufige Fehler
- Widerrufsbelehrung vergessen — die Widerrufsfrist beginnt nie, der Vertrag ist dauerhaft widerrufbar
- Telefonische Beratung nicht als Fernabsatz erkennen — auch ein Telefongespräch mit Vertragsschluss ist Fernabsatz