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Was ist ein Fernabsatzvertrag?

Fernabsatzverträge bei Versicherungen — besondere Informationspflichten, Widerrufsrecht und typische Fehler bei Online-Abschlüssen.

Einfach erklärt

Alles, was Sie kaufen, ohne dass Sie und der Verkäufer sich im selben Raum befinden, ist Fernabsatz. Online-Shopping, Telefon-Bestellung, Versicherung per E-Mail — alles Fernabsatz.

Bei Versicherungen bedeutet das: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung über ein Vergleichsportal abschließen oder ein Makler Ihnen per Telefon eine Police verkauft, gelten besondere Regeln. Sie bekommen zusätzliche Informationen, ein erweitertes Widerrufsrecht und müssen alles in Textform bestätigt bekommen.

Diese Extra-Regeln gibt es, weil Sie beim Fernabsatz das Produkt nicht "anfassen" können. Sie können den Vermittler nicht sehen, keine Mimik lesen, keine Fragen face-to-face stellen. Deshalb brauchen Sie mehr Schutz.

Fachliche Definition

Definition

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Internet) geschlossen wird.

Rechtsgrundlage

  • §§ 312c, 312d BGB — Fernabsatzverträge
  • § 312g BGB — Widerrufsrecht bei Fernabsatz (14 Tage)
  • § 7 VVG i.V.m. VVG-InfoV — Besondere Informationspflichten

Praxisrelevanz

Besondere Pflichten: erweiterte vorvertragliche Information, Widerrufsbelehrung in Textform, Bestätigung aller Vertragsunterlagen per E-Mail/Post. Widerrufsrecht: 14 Tage bei Sachversicherungen, 30 Tage bei Lebensversicherungen. Frist beginnt erst nach vollständiger Information. Ausnahme: Reiseversicherungen unter einem Monat Laufzeit (kein Fernabsatz-Widerrufsrecht).

Häufige Fehler

  • Widerrufsbelehrung vergessen — die Widerrufsfrist beginnt nie, der Vertrag ist dauerhaft widerrufbar
  • Telefonische Beratung nicht als Fernabsatz erkennen — auch ein Telefongespräch mit Vertragsschluss ist Fernabsatz

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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