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Was ist das Widerrufsrecht bei Versicherungen?

Das Widerrufsrecht gibt Versicherungsnehmern 14-30 Tage Bedenkzeit nach Vertragsschluss — Fristen und Fallstricke erklärt.

Einfach erklärt

Sie kaufen online Schuhe, probieren sie an — passen nicht. Zurückschicken, Geld zurück. Das Widerrufsrecht gibt Ihnen 14 Tage Bedenkzeit. Bei Versicherungen haben Sie 14 oder sogar 30 Tage Zeit, es sich anders zu überlegen.

Das heißt: Auch wenn Sie schon unterschrieben haben, können Sie den Vertrag noch widerrufen. Ohne Begründung, ohne Kosten. Die Versicherung muss Ihnen die bereits gezahlte Prämie zurückerstatten.

Besonders praktisch bei Lebens- und Rentenversicherungen — da haben Sie sogar 30 Tage. Genug Zeit, um in Ruhe nachzurechnen, ob das Produkt wirklich passt.

Fachliche Definition

Definition

Das Widerrufsrecht ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, seine Vertragserklärung innerhalb einer gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Rechtsgrundlage

  • § 8 VVG — Widerrufsrecht (14 Tage bei Sachversicherungen)
  • § 152 VVG — Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen (30 Tage)
  • § 9 VVG — Widerrufsbelehrung

Praxisrelevanz

Die Frist beginnt erst, wenn dem Kunden alle vorgeschriebenen Informationen zugegangen sind — fehlt die korrekte Widerrufsbelehrung, beginnt die Frist nie und der Vertrag kann auch nach Jahren widerrufen werden ("ewiges Widerrufsrecht"). Bei Fernabsatzverträgen gelten zusätzlich §§ 312g, 355 BGB. Der Widerruf muss in Textform erfolgen.

Häufige Fehler

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung — die Frist beginnt nie, der Vertrag ist dauerhaft widerrufbar
  • Prämienrückzahlung vergessen — bei Widerruf muss der Versicherer gezahlte Beträge erstatten

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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