Definition
Das Widerrufsrecht ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, seine Vertragserklärung innerhalb einer gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Rechtsgrundlage
- § 8 VVG — Widerrufsrecht (14 Tage bei Sachversicherungen)
- § 152 VVG — Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen (30 Tage)
- § 9 VVG — Widerrufsbelehrung
Praxisrelevanz
Die Frist beginnt erst, wenn dem Kunden alle vorgeschriebenen Informationen zugegangen sind — fehlt die korrekte Widerrufsbelehrung, beginnt die Frist nie und der Vertrag kann auch nach Jahren widerrufen werden ("ewiges Widerrufsrecht"). Bei Fernabsatzverträgen gelten zusätzlich §§ 312g, 355 BGB. Der Widerruf muss in Textform erfolgen.
Häufige Fehler
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung — die Frist beginnt nie, der Vertrag ist dauerhaft widerrufbar
- Prämienrückzahlung vergessen — bei Widerruf muss der Versicherer gezahlte Beträge erstatten