Definition
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die persönlichen oder finanziellen Interessen eines Versicherungsvermittlers den Interessen des Kunden zuwiderlaufen und die Objektivität der Beratung beeinträchtigen können.
Rechtsgrundlage
- Art. 27, 28 IDD — Interessenkonflikte und Vergütungsregelungen
- § 48a VAG — Vergütungsregelungen
- § 48b VAG — Sondervergütungsverbot
Praxisrelevanz
Typische Konflikte: unterschiedliche Courtagesätze verschiedener Versicherer, Stornohaftung beeinflusst Wechselberatung, Mengenrabatte/Bonuszahlungen von Versicherern, Cross-Selling-Anreize. IDD-Pflichten: Interessenkonflikte erkennen, dokumentieren und — wenn sie nicht vermeidbar sind — dem Kunden offenlegen. Organisatorische Maßnahmen: Vergütungstransparenz, interne Compliance-Regeln, Vier-Augen-Prinzip.
Häufige Fehler
- Courtageunterschiede nicht als Interessenkonflikt erkennen — sie sind der häufigste Konflikt
- Offenlegungspflicht ignorieren — Kunden müssen über unvermeidbare Konflikte informiert werden