Definition
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Wirksamwerden der Vertragsbeendigung liegen muss.
Rechtsgrundlage
- § 11 VVG — Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung (3 Monate zum Ablauf)
- § 40 VVG — Sonderkündigung bei Beitragserhöhung (1 Monat)
- § 92 VVG — Sonderkündigung nach Versicherungsfall
- § 205 VVG — Sonderkündigungsrecht in der PKV
Praxisrelevanz
Ordentliche Kündigung: 3 Monate zum Ablauf der Versicherungsperiode (§ 11 VVG). Bei Dreijahresverträgen: erstmals zum Ende des 3. Jahres, danach jährlich. Sonderkündigungsrechte: nach Schadenfall (§ 92 VVG), bei Prämienerhöhung (§ 40 VVG), bei Risikoänderung. Makler müssen ein Fristenmanagement führen und rechtzeitig über Wechseloptionen informieren.
Häufige Fehler
- Kündigungsfrist verpassen — Makler haftet, wenn er die Frist im Fristenmanagement nicht beachtet hat
- Kündigung nicht in Textform — mündliche Kündigung ist unwirksam (§ 11 Abs. 4 VVG)