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Was ist die Kündigungsfrist bei Versicherungen?

Kündigungsfristen bei Versicherungen — 3 Monate ordentlich, Sonderkündigung nach Schadenfall oder Beitragserhöhung erklärt.

Einfach erklärt

Versicherungen sind keine Spotify-Abos — Sie können nicht einfach auf "Kündigen" klicken und fertig. Es gibt Fristen. Meistens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, und die Laufzeit ist oft ein Jahr.

Das bedeutet: Wenn Ihr Vertrag am 1. Januar abläuft, müssen Sie spätestens am 30. September kündigen. Verpassen Sie den Termin, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Es gibt Ausnahmen: Nach einem Schadenfall können Sie meistens sofort kündigen (Sonderkündigungsrecht). Und bei Beitragserhöhungen haben Sie ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Ihr Makler sollte diese Fristen im Blick haben — das gehört zur Bestandspflege.

Fachliche Definition

Definition

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Wirksamwerden der Vertragsbeendigung liegen muss.

Rechtsgrundlage

  • § 11 VVG — Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung (3 Monate zum Ablauf)
  • § 40 VVG — Sonderkündigung bei Beitragserhöhung (1 Monat)
  • § 92 VVG — Sonderkündigung nach Versicherungsfall
  • § 205 VVG — Sonderkündigungsrecht in der PKV

Praxisrelevanz

Ordentliche Kündigung: 3 Monate zum Ablauf der Versicherungsperiode (§ 11 VVG). Bei Dreijahresverträgen: erstmals zum Ende des 3. Jahres, danach jährlich. Sonderkündigungsrechte: nach Schadenfall (§ 92 VVG), bei Prämienerhöhung (§ 40 VVG), bei Risikoänderung. Makler müssen ein Fristenmanagement führen und rechtzeitig über Wechseloptionen informieren.

Häufige Fehler

  • Kündigungsfrist verpassen — Makler haftet, wenn er die Frist im Fristenmanagement nicht beachtet hat
  • Kündigung nicht in Textform — mündliche Kündigung ist unwirksam (§ 11 Abs. 4 VVG)

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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