Definition
Die Sorgfaltspflicht (auch: Sorgfaltsmaßstab) beschreibt den Grad der Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit, den eine Person im Rechtsverkehr schuldet. Bei Versicherungsvermittlern orientiert sich der Maßstab an der Sachwalterstellung.
Rechtsgrundlage
- § 276 BGB — Verantwortlichkeit des Schuldners (Vorsatz und Fahrlässigkeit)
- § 347 HGB — Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
- § 61 VVG — Beratungspflicht als Ausdruck der Sorgfaltspflicht
- BGH-Rechtsprechung — Maßstab des "sachkundigen Fachmanns"
Praxisrelevanz
Der Makler schuldet die Sorgfalt eines sachkundigen Fachmanns: aktive Risikoerkennung, vollständige Marktanalyse, proaktive Information bei Vertragsänderungen, Einhaltung aller Fristen. Der Maßstab ist objektiv — persönliche Überlastung oder Unwissenheit entschuldigen nicht.
Häufige Fehler
- Sorgfaltspflicht auf die Erstberatung beschränken — sie gilt auch für die laufende Bestandsbetreuung
- Organisationsverschulden unterschätzen — wenn Fristenmanagement fehlt, haftet der Makler auch ohne persönliches Verschulden