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Was ist Nachhaftung?

Nachhaftung bedeutet: Versicherungsmakler haften auch nach Berufsende für vergangene Beratungsfehler — bis zu 30 Jahre.

Einfach erklärt

Ein Dachdecker repariert Ihr Dach. Fünf Jahre später tropft es — an genau der Stelle, die er repariert hat. Kann er sich rausreden mit "Ich bin jetzt im Ruhestand"? Nein. Er haftet weiter für seinen Fehler, auch wenn er nicht mehr arbeitet.

Bei Versicherungsmaklern ist es genauso. Wenn ein Makler heute schlecht berät und Sie den Schaden erst in drei Jahren bemerken, können Sie ihn verklagen — auch wenn er inzwischen aufgehört hat. Das nennt man Nachhaftung.

Deshalb brauchen Makler auch nach Aufgabe ihrer Tätigkeit noch eine Berufshaftpflichtversicherung. Manche Policen decken das automatisch ab (Nachhaftungsklausel), bei anderen muss man extra vorsorgen.

Fachliche Definition

Definition

Nachhaftung ist die fortdauernde Haftung eines Versicherungsvermittlers für Beratungsfehler, die während seiner aktiven Tätigkeit begangen wurden, auch nach Beendigung der Vermittlertätigkeit.

Rechtsgrundlage

  • § 195 BGB — Regelverjährung 3 Jahre ab Kenntnis
  • § 199 Abs. 3 BGB — Absolute Verjährung: 10 Jahre ab Pflichtverletzung, 30 Jahre ab schadenauslösendem Ereignis
  • VSH-Bedingungen — Nachhaftungsklauseln

Praxisrelevanz

Verjährungsfristen: 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens (subjektive Verjährung), spätestens 10 Jahre ab Pflichtverletzung oder 30 Jahre ab schadenauslösendem Ereignis (absolute Verjährung). VSH-Versicherungsschutz: Die Vermögensschadenhaftpflicht muss eine Nachhaftungsklausel enthalten — typisch 3-5 Jahre nach Tätigkeitsaufgabe. Problem: Zwischen VSH-Nachhaftung (3-5 Jahre) und gesetzlicher Verjährung (10-30 Jahre) klafft eine Lücke.

Häufige Fehler

  • VSH-Versicherung ohne Nachhaftungsklausel wählen — nach Berufsaufgabe besteht kein Versicherungsschutz mehr
  • Geschäftsaufgabe ohne Nachhaftungsvorsorge — besonders bei langfristigen Verträgen (Lebensversicherung) können Ansprüche noch Jahrzehnte später kommen

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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