Definition
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist eine Individualversicherung, die Krankheitskosten nach dem Äquivalenzprinzip absichert. Beiträge richten sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
Rechtsgrundlage
- VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) — Aufsicht über PKV-Unternehmen
- § 193 VVG — Pflicht zur Krankenversicherung
- § 12 VAG — Basistarif
- SGB V — Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 € brutto/Jahr)
Praxisrelevanz
Zugang: Selbstständige (unabhängig vom Einkommen), Beamte, Angestellte über JAEG. Beitragsbestandteile: Risikoprämie, Alterungsrückstellungen, Sicherheitszuschlag. Tarifwechselrecht nach § 204 VVG: Wechsel innerhalb des eigenen PKV-Unternehmens ohne erneute Gesundheitsprüfung. Basistarif: Auffangtarif mit GKV-ähnlichen Leistungen für Personen, die keinen Normaltarif mehr bezahlen können.
Häufige Fehler
- Nur auf den Einstiegsbeitrag schauen, nicht auf die Beitragsentwicklung — Beiträge steigen im Alter deutlich
- Rückkehr in die GKV planen — nach dem 55. Lebensjahr praktisch unmöglich