Definition
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers — Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und ggf. Kosten der Gegenseite.
Rechtsgrundlage
- ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) — Standardbedingungswerk
- § 125 VVG ff. — Besondere Vorschriften zur Rechtsschutzversicherung
- § 128 VVG — Freie Anwaltswahl
Praxisrelevanz
Bausteine: Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Strafrechtsschutz. Wartezeiten: typisch 3 Monate (nicht bei Verkehrs-RS). Deckungssummen: üblicherweise 250.000-500.000 €. Freie Anwaltswahl: garantiert durch § 128 VVG — der Versicherer darf keinen Anwalt vorschreiben. Stichentscheid bei Deckungsablehnung: unabhängiger Anwalt prüft die Erfolgsaussichten.
Häufige Fehler
- Wartezeit vergessen — Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache in die Wartezeit fällt, sind nicht gedeckt
- Baurechtsschutz erwarten — Baustreitigkeiten sind in den meisten ARB ausgeschlossen