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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten — Bausteine, Wartezeiten und was nicht versichert ist.

Einfach erklärt

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Der Unterschied kostet Geld — Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten. Eine Klage kann schnell 5.000 € oder mehr kosten, selbst wenn Sie gewinnen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten. Sie bezahlt Ihren Anwalt, die Gerichtsgebühren und, falls nötig, auch den gegnerischen Anwalt, wenn Sie verlieren. Damit können Sie Ihr Recht durchsetzen, ohne vorher rechnen zu müssen, ob Sie es sich leisten können.

Wichtig: Nicht jeder Streit ist versichert. Vorsätzliche Straftaten, Baurecht oder bereits laufende Konflikte sind meist ausgeschlossen. Und es gibt eine Wartezeit — Sie können nicht heute eine Rechtsschutzversicherung abschließen und morgen klagen.

Fachliche Definition

Definition

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers — Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und ggf. Kosten der Gegenseite.

Rechtsgrundlage

  • ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) — Standardbedingungswerk
  • § 125 VVG ff. — Besondere Vorschriften zur Rechtsschutzversicherung
  • § 128 VVG — Freie Anwaltswahl

Praxisrelevanz

Bausteine: Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Strafrechtsschutz. Wartezeiten: typisch 3 Monate (nicht bei Verkehrs-RS). Deckungssummen: üblicherweise 250.000-500.000 €. Freie Anwaltswahl: garantiert durch § 128 VVG — der Versicherer darf keinen Anwalt vorschreiben. Stichentscheid bei Deckungsablehnung: unabhängiger Anwalt prüft die Erfolgsaussichten.

Häufige Fehler

  • Wartezeit vergessen — Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache in die Wartezeit fällt, sind nicht gedeckt
  • Baurechtsschutz erwarten — Baustreitigkeiten sind in den meisten ARB ausgeschlossen

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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