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Was ist eine Regulierungsvollmacht?

Die Regulierungsvollmacht erlaubt Maklern die eigenständige Schadenregulierung — schnellere Hilfe für Kunden bei kleinen Schäden.

Einfach erklärt

Wenn Sie einen Schaden haben, wollen Sie nicht wochenlang auf die Versicherung warten. Manche Makler haben eine Regulierungsvollmacht: Sie dürfen Schäden bis zu einer bestimmten Summe selbst regulieren — also entscheiden, ob und wie viel gezahlt wird.

Das ist wie ein Filialleiter im Laden, der kleine Beschwerden sofort lösen darf, ohne die Zentrale zu fragen. Bis 2.000 €? Erledigt der Makler. Darüber? Geht an den Versicherer. Für Sie bedeutet das: schnellere Hilfe im Schadenfall.

Nicht jeder Makler hat diese Vollmacht — nur erfahrene und vertrauenswürdige Makler bekommen sie vom Versicherer eingeräumt.

Fachliche Definition

Definition

Die Regulierungsvollmacht (auch: Schadenregulierungsvollmacht) berechtigt einen Versicherungsmakler, im Namen des Versicherers Versicherungsfälle bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze eigenständig zu regulieren.

Rechtsgrundlage

  • § 164 BGB — Stellvertretung
  • Vereinbarung zwischen Makler und Versicherer
  • Keine gesetzliche Regelung — rein vertraglich

Praxisrelevanz

Typische Grenzen: 1.000-10.000 € je Schadenfall. Vorteile: schnellere Regulierung, höhere Kundenzufriedenheit, Entlastung des Versicherers. Pflichten: ordnungsgemäße Dokumentation, Einhaltung der Regulierungsgrundsätze, Reporting an den Versicherer. Wird typischerweise bei Sach- und Kaskoschäden erteilt, seltener bei Haftpflicht oder Personenschäden.

Häufige Fehler

  • Regulierungsgrenze überschreiten — der Makler haftet persönlich für die überschüssige Zahlung
  • Dokumentation vernachlässigen — jede Regulierung muss nachvollziehbar dokumentiert sein

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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