Definition
Die Regulierungsvollmacht (auch: Schadenregulierungsvollmacht) berechtigt einen Versicherungsmakler, im Namen des Versicherers Versicherungsfälle bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze eigenständig zu regulieren.
Rechtsgrundlage
- § 164 BGB — Stellvertretung
- Vereinbarung zwischen Makler und Versicherer
- Keine gesetzliche Regelung — rein vertraglich
Praxisrelevanz
Typische Grenzen: 1.000-10.000 € je Schadenfall. Vorteile: schnellere Regulierung, höhere Kundenzufriedenheit, Entlastung des Versicherers. Pflichten: ordnungsgemäße Dokumentation, Einhaltung der Regulierungsgrundsätze, Reporting an den Versicherer. Wird typischerweise bei Sach- und Kaskoschäden erteilt, seltener bei Haftpflicht oder Personenschäden.
Häufige Fehler
- Regulierungsgrenze überschreiten — der Makler haftet persönlich für die überschüssige Zahlung
- Dokumentation vernachlässigen — jede Regulierung muss nachvollziehbar dokumentiert sein