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Was ist das Rücktrittsrecht des Versicherers?

Das Rücktrittsrecht erlaubt Versicherern die rückwirkende Vertragsaufhebung bei falschen Angaben — Fristen und Folgen nach § 19 VVG.

Einfach erklärt

Sie bewerben sich für einen Job und behaupten, fließend Japanisch zu sprechen. Man stellt Sie ein. Am ersten Tag merkt Ihr Chef: Sie können kein Wort Japanisch. Er darf Sie sofort rauswerfen — weil Sie gelogen haben.

Bei Versicherungen ist es ähnlich. Wenn Sie bei der Antragstellung falsche Angaben machen — zum Beispiel Vorerkrankungen verschweigen — darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Und zwar rückwirkend: als hätte der Vertrag nie bestanden. Gezahlte Prämien? Weg. Versicherungsschutz? Nie dagewesen.

Deshalb ist Ehrlichkeit bei den Gesundheitsfragen und Risikofragen so entscheidend. Lieber eine höhere Prämie zahlen als im Schadenfall ohne Schutz dastehen.

Fachliche Definition

Definition

Das Rücktrittsrecht des Versicherers ermöglicht die rückwirkende Aufhebung des Versicherungsvertrags wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG).

Rechtsgrundlage

  • § 19 Abs. 2 VVG — Rücktritt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung
  • § 21 VVG — Frist: 5 Jahre ab Vertragsschluss, bei Arglist 10 Jahre
  • § 19 Abs. 3 VVG — Vertragsanpassung als mildere Alternative

Praxisrelevanz

Voraussetzungen: Der Versicherungsnehmer hat eine Gefahrumstand verschwiegen oder falsch angegeben, auf den der Versicherer in Textform gefragt hat. Der Rücktritt muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis erklärt werden. Bei Arglist: Anfechtung nach § 22 VVG ohne Fristbegrenzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit: Vertragsanpassung statt Rücktritt (§ 19 Abs. 4 VVG).

Häufige Fehler

  • Kunden denken, kleine Verschweigungen seien egal — der Versicherer kann auch wegen "Nebensächlichkeiten" zurücktreten
  • Makler dokumentiert die Antragstellung nicht sorgfältig — bei Streit fehlt der Nachweis, dass der Kunde die Fragen korrekt beantwortet hat

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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