Definition
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Er entscheidet als außergerichtliche Schlichtungsinstanz.
Rechtsgrundlage
- § 214 VVG — Ombudsmannverfahren
- VSBG — Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
- Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns e.V.
Praxisrelevanz
Zuständigkeit: Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen (nicht gegen Vermittler — dafür IHK). Bindungswirkung: bis 10.000 € Streitwert bindend für Versicherer, darüber Empfehlung. Verfahren kostenlos für Verbraucher. Dauer: durchschnittlich 3-4 Monate. Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Nicht zuständig für: PKV-Streitigkeiten (eigener Ombudsmann: PKV-Ombudsmann).
Häufige Fehler
- Ombudsmann für PKV-Streitigkeiten anrufen — dafür gibt es einen eigenen PKV-Ombudsmann
- Verfahren nicht nutzen, obwohl es kostenlos ist — viele Verbraucher kennen die Option nicht