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Was ist der Versicherungsombudsmann?

Der Versicherungsombudsmann schlichtet kostenlos Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungen — bindend bis 10.000 € Streitwert.

Einfach erklärt

Sie streiten sich mit Ihrer Versicherung, die nicht zahlen will. Ein Anwalt kostet Geld, ein Gericht dauert ewig. Was tun? Den Versicherungsombudsmann anrufen.

Der Ombudsmann ist ein unabhängiger Schlichter. Er hört sich beide Seiten an und fällt eine Entscheidung. Bei Streitwerten bis 10.000 € ist diese Entscheidung für die Versicherung bindend — sie muss sich daran halten. Für Sie als Verbraucher ist es kostenlos.

Der Clou: Die Verjährung wird während des Verfahrens gehemmt. Das heißt, wenn die Schlichtung scheitert, können Sie immer noch vor Gericht gehen, ohne dass Ihre Ansprüche verjährt sind.

Fachliche Definition

Definition

Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Er entscheidet als außergerichtliche Schlichtungsinstanz.

Rechtsgrundlage

  • § 214 VVG — Ombudsmannverfahren
  • VSBG — Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
  • Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns e.V.

Praxisrelevanz

Zuständigkeit: Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen (nicht gegen Vermittler — dafür IHK). Bindungswirkung: bis 10.000 € Streitwert bindend für Versicherer, darüber Empfehlung. Verfahren kostenlos für Verbraucher. Dauer: durchschnittlich 3-4 Monate. Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Nicht zuständig für: PKV-Streitigkeiten (eigener Ombudsmann: PKV-Ombudsmann).

Häufige Fehler

  • Ombudsmann für PKV-Streitigkeiten anrufen — dafür gibt es einen eigenen PKV-Ombudsmann
  • Verfahren nicht nutzen, obwohl es kostenlos ist — viele Verbraucher kennen die Option nicht

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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