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Was ist ein Versicherungsschein?

Der Versicherungsschein dokumentiert den Versicherungsvertrag — Inhalt, Prüfpflicht und was bei Abweichungen vom Antrag gilt.

Einfach erklärt

Der Versicherungsschein ist Ihr Beweis, dass Sie versichert sind. Wie eine Quittung nach dem Einkauf — nur wichtiger. Darauf steht: Was ist versichert, wie viel ist versichert, wie lange läuft der Vertrag, und was kostet es.

Früher war der Versicherungsschein ein offizielles Dokument auf Spezialpapier. Heute kommt er meistens als PDF per E-Mail. Aufheben sollten Sie ihn trotzdem — er ist das Dokument, auf das Sie sich im Streitfall berufen können.

Wichtig: Der Versicherungsschein ist nicht der Vertrag selbst. Der Vertrag besteht aus dem Antrag, der Annahme und den AVB. Der Versicherungsschein fasst das Wesentliche zusammen.

Fachliche Definition

Definition

Der Versicherungsschein (auch: Police) ist die vom Versicherer ausgestellte Urkunde über den Versicherungsvertrag. Er dokumentiert die wesentlichen Vertragsbestandteile und dient als Beweismittel.

Rechtsgrundlage

  • § 3 VVG — Anspruch auf Aushändigung des Versicherungsscheins
  • § 5 VVG — Abweichung vom Antrag (30-Tage-Widerspruchsfrist)
  • § 55 VVG — Legitimationswirkung bei Inhaberpolicen

Praxisrelevanz

Inhalte: Versicherungsnehmer, versicherte Person/Sache, Versicherungssumme/Deckungssumme, Prämie und Fälligkeit, Vertragslaufzeit, vereinbarte Selbstbeteiligung, Verweis auf geltende AVB. Aushändigung: in Textform (§ 126b BGB), also auch als PDF zulässig. Abweichungsklausel (§ 5 VVG): Weicht der Versicherungsschein vom Antrag ab, gilt der Schein, wenn der VN nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht und auf diese Folge hingewiesen wurde.

Häufige Fehler

  • Versicherungsschein nicht prüfen — Abweichungen vom Antrag werden nach 30 Tagen verbindlich
  • Versicherungsschein verlieren — bei Inhaberpolicen (z.B. Lebensversicherung) kann das die Leistung verzögern

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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