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Was ist die Versicherungsvertriebsrichtlinie?

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) regelt seit 2018 EU-weit den Versicherungsvertrieb — von Weiterbildung bis Dokumentation.

Einfach erklärt

Früher war der Versicherungsmarkt in Europa wie ein Flickenteppich. In Deutschland galten andere Regeln als in Spanien, in den Niederlanden lief es anders als in Italien. Für Kunden, die im Ausland eine Versicherung abschließen wollten, war das unübersichtlich. Und für ehrliche Vermittler frustrierend, weil unseriöse Anbieter einfach ins Nachbarland ausweichen konnten.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie hat das geändert. Sie ist ein gemeinsames Regelwerk für ganz Europa, das festlegt: So muss Versicherungsvertrieb funktionieren. Transparenz, Fairness, Dokumentation — überall gleich.

Für Kunden bedeutet das: Egal wo in Europa Sie eine Versicherung kaufen, der Vermittler muss Ihnen vorher sagen wer er ist, Sie ordentlich beraten und alles aufschreiben. Das war vorher nicht selbstverständlich.

Fachliche Definition

Definition

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD, Richtlinie (EU) 2016/97) ist die zentrale EU-Richtlinie zur Regulierung des Versicherungsvertriebs. Sie trat am 1. Oktober 2018 in Kraft und ersetzte die Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD) von 2002.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016
  • Umsetzung in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der IDD vom 19. Juli 2017
  • Änderungen in: VVG, GewO, VersVermV, VAG

Praxisrelevanz

Die Richtlinie regelt fünf Kernbereiche:

  1. 1Registrierung und Zulassung — Einheitliche Registrierungsanforderungen in allen EU-Staaten
  2. 2Berufsqualifikation — Mindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr, nachweispflichtig
  3. 3Wohlverhaltenspflichten — Handeln im bestmöglichen Interesse des Kunden, Vermeidung von Interessenkonflikten
  4. 4Informationspflichten — Transparenz über Status, Vergütung und Produkteigenschaften vor Vertragsabschluss
  5. 5Product Governance — Versicherer müssen Zielmärkte definieren, Vermittler dürfen nur an passende Kunden verkaufen

Vergleich

AspektIMD (2002)IDD (2018)
GeltungsbereichNur VermittlerAlle Vertriebskanäle inkl. Versicherer, Vergleichsportale
WeiterbildungNicht geregelt15 Std./Jahr Pflicht
ProduktaufsichtKeineProduct Governance (POG)
Cross-SellingNicht geregeltTransparenzpflicht
AnlageprodukteGrundlegendErweiterte Geeignetheitsprüfung

Praxisbeispiel

Die BaFin hat 2023 bei einer Marktuntersuchung festgestellt, dass 23 % der geprüften Vermittler die Weiterbildungspflicht nicht vollständig nachweisen konnten. In 8 Fällen wurde die Erlaubnis nach § 34d GewO vorübergehend entzogen. Die betroffenen Vermittler mussten nachschulen und erneut nachweisen.

Häufige Fehler

  • IDD als reine Formalität behandeln — Die Richtlinie hat substantielle Auswirkungen auf den Beratungsprozess, nicht nur auf den Papierkram.
  • Product Governance ignorieren — Vertriebspartner müssen prüfen, ob ein Produkt zum definierten Zielmarkt passt, bevor sie es empfehlen.
  • Grenzüberschreitenden Vertrieb unterschätzen — Wer in anderen EU-Ländern vertreibt, muss die jeweilige nationale Umsetzung beachten.

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

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