Definition
Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD, Richtlinie (EU) 2016/97) ist die zentrale EU-Richtlinie zur Regulierung des Versicherungsvertriebs. Sie trat am 1. Oktober 2018 in Kraft und ersetzte die Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD) von 2002.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016
- Umsetzung in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der IDD vom 19. Juli 2017
- Änderungen in: VVG, GewO, VersVermV, VAG
Praxisrelevanz
Die Richtlinie regelt fünf Kernbereiche:
- 1Registrierung und Zulassung — Einheitliche Registrierungsanforderungen in allen EU-Staaten
- 2Berufsqualifikation — Mindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr, nachweispflichtig
- 3Wohlverhaltenspflichten — Handeln im bestmöglichen Interesse des Kunden, Vermeidung von Interessenkonflikten
- 4Informationspflichten — Transparenz über Status, Vergütung und Produkteigenschaften vor Vertragsabschluss
- 5Product Governance — Versicherer müssen Zielmärkte definieren, Vermittler dürfen nur an passende Kunden verkaufen
Vergleich
| Aspekt | IMD (2002) | IDD (2018) |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Nur Vermittler | Alle Vertriebskanäle inkl. Versicherer, Vergleichsportale |
| Weiterbildung | Nicht geregelt | 15 Std./Jahr Pflicht |
| Produktaufsicht | Keine | Product Governance (POG) |
| Cross-Selling | Nicht geregelt | Transparenzpflicht |
| Anlageprodukte | Grundlegend | Erweiterte Geeignetheitsprüfung |
Praxisbeispiel
Die BaFin hat 2023 bei einer Marktuntersuchung festgestellt, dass 23 % der geprüften Vermittler die Weiterbildungspflicht nicht vollständig nachweisen konnten. In 8 Fällen wurde die Erlaubnis nach § 34d GewO vorübergehend entzogen. Die betroffenen Vermittler mussten nachschulen und erneut nachweisen.
Häufige Fehler
- IDD als reine Formalität behandeln — Die Richtlinie hat substantielle Auswirkungen auf den Beratungsprozess, nicht nur auf den Papierkram.
- Product Governance ignorieren — Vertriebspartner müssen prüfen, ob ein Produkt zum definierten Zielmarkt passt, bevor sie es empfehlen.
- Grenzüberschreitenden Vertrieb unterschätzen — Wer in anderen EU-Ländern vertreibt, muss die jeweilige nationale Umsetzung beachten.